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03.07.2020
Heute wird das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (GEG) durch den Bundespräsidenten unterzeichnet. Somit tritt es nach langen Verhandlungen in Kraft. Mit dem GEG wurden die Regelungen zur Gebäudeeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Wärme vereinheitlicht. Zudem setzt das Gesetz überfällige EU-Vorgaben um.
Mit dem GEG wurden die Regelungen zur Gebäudeeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Wärme vereinheitlicht. Zudem setzt das Gesetz überfällige EU-Vorgaben um. Der ZVEI befürwortet den Ansatz, bisher separate Vorschriften in einem neuen Gesetz zusammenzuführen. Jedoch hätte das GEG deutlich ambitionierter gestaltet werden müssen. Denn ein anspruchsvolles GEG hätte nicht nur positive Effekte für die Umwelt entstehen lassen, sondern auch Planungs- und Investitionssicherheit für Bauherren, Planer und Hersteller. Insbesondere hat man es verpasst, mit gutem Beispiel voranzugehen und die aktuellen europäischen Anforderungen frühzeitig national umzusetzen. Dies muss nun mit Beginn der nächsten Legislaturperiode angegangen werden. Neben den ohnehin umzusetzenden Regelungen fordern der ZVEI mehr Mut von der Politik, auch freiwillige Instrumente wie zum Beispiel den Smart Readiness Indicator (SRI) national verpflichtend umzusetzen.
Heizung, Lüftung, Warmwasser und Beleuchtung verbrauchen gerade in Nichtwohngebäuden einen Großteil der Energie. Die Praxis zeigt, dass das Verhalten der Nutzer einen maßgeblichen Einfluss auf den Energieverbrauch hat. Der Einsatz von intelligenten Technologien in ganzheitlich geplanten Gebäuden sollten zumindest über eine Begleitförderung mittels der geplanten „Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) angereizt werden, da so zusätzliche Einsparpotenziale gehoben werden könnten. Hierfür muss aber eine attraktive und möglichst unbürokratische Förderung schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden, so wie es das Konjunkturpakt im Rahmen der Corona-Pandemie andeutet.
Großes Potenzial liegt darüber hinaus in der Sektorkopplung. Hierfür müssen unter anderem GEG und Messstellenbetriebsgesetz harmonisiert werden. Die Chancen der Digitalisierung müssen auch im Gebäudesektor genutzt werden. Denn Daten, die im Gebäude erhoben werden, ermöglichen es, den Energieverbrauch und auch wie das Zusammenspiel mit dem Smart Grid zu optimieren. Dieser zukunftsweisende Aspekt wurde im Gesetz nicht umfänglich mitgedacht werden.
Eine schnelle und vor allem zukunftsgerichtete Novellierung des GEG muss folgen. Aus Sicht des ZVEI sollte sie dringend die folgenden Aspekte berücksichtigen: