Termine
04.07.2019
Ziel des Benehmensherstellungsprozesses sollte es sein, die derzeit heterogene IT-Infrastruktur zu harmonisieren und die neuen digitalen Anwendungen gemäß internationaler Standards innerhalb eines interoperablen Rahmens umzusetzen. Dafür setzt sich der ZVEI mit weiteren 13 Organisationen ein.
So soll eine technisch optimale Nutzung gesundheitsbezogener Informationen – mit Fokus auf den Patienten – erfolgen und die Arbeit von Leistungserbringern erleichtert werden. Interoperabilität ist nur auf Basis explizit abgestimmter Modelle möglich. Eine starre technische Umsetzung und die Nutzung von Vokabular allein führen nicht zum Erfolg. Nationale oder regionale Alleingänge bedingen hohe Entwicklungskosten für die Hersteller und implizieren hohe Produktkosten für die Nutzer. Hinzu kommen die umfangreichen Folgekosten, um diese regionalen und nationalen Lösungen in einen internationalen oder europäischen Kontext zu integrieren.
Prestigeprojekte des Gesundheitswesens, wie die Spezifizierung der medizinischen Inhalte für die elektronische Patientenakte, lassen sich nur in Zusammenarbeit erfolgreich erarbeiten und umsetzen. Dies muss innerhalb eines geregelten und transparenten Prozesses erfolgen.
Damit die Zusammenarbeit zwischen der KBV und den in § 3 Absatz 1 Verfahrensordnung aufgeführten Organisationen auf Augenhöhe erfolgen kann, hat der ZVEI mit weiteren Verbänden und Fachgesellschaften gemeinsam Stellung bezogen und Ergänzungen zur Verfahrensordnung vorgenommen.
An der gemeinsamen Stellungnahme haben sich die folgenden Organisationen beteiligt: