Da die MDR als EU-Verordnung direkt gültig ist, ist keine Umsetzung in nationales Recht notwendig. Dennoch muss das deutsche Medizinprodukterecht angepasst werden. Mit dem MPEUAnpG wird das bisher geltende Medizinproduktegesetz (MPG) außer Kraft gesetzt. Ein neues Gesetz – das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz" (MPDG) – passt von nun an die Vorschriften des Medizinprodukterechts in Deutschland an die Anforderungen der MDR an. Es wurde im Rahmen des MPEUAnpG beschlossen.