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09.11.2023

Gesundheitsdaten in elektronischer Form: eine Diskussion, die die Gemüter bewegt

Die Diskussion um die elektronische Patientenakte (ePA) findet am 09.11.2023 mit der ersten Beratung des Digital-Gesetzes im Bundestag, in welchem die ePA zentral ist, ihren vorläufigen Höhepunkt. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen nimmt damit eine große Hürde. Das Bundesgesundheitsministerium trifft mit der ePA auch scheinbar den Nerv der Zeit. Kürzlich veröffentlichte Umfragedaten der GfK im Auftrag des ZVEI zeigen, dass 71 Prozent der Befragten der Digitalakte positiv gegenüber stehen. Für die forschungsstarke Elektro- und Digitalindustrie ist darüber hinaus besonders erfreulich, dass 68 Prozent der Befragten bereit sind, ihre Daten für Forschung und Entwicklung zur Verfügung zu stellen, wenn kein Bezug zu ihrer Person möglich ist und der Verwendungszweck geprüft wurde.

Für die Industrie ist daher die Kombination von ePA und Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GNDG), das zeitgleich beraten wird, von großer Bedeutung. Das GDNG soll die Nutzung von Gesundheitsdaten in Deutschland vor allem für Forschung und Entwicklung verbessern. Dafür werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Gesundheitsdaten neu geregelt. Die Daten aus der ePA sollen etwa in Zukunft über das „Forschungsdatenzentrum“ (FDZ) für die Forschung und Entwicklung zur Verfügung gestellt werden. Mit dem GDNG soll auch die Industrie die Möglichkeit erhalten, Daten aus dem FDZ und damit der ePA für Forschung und Entwicklung nutzen zu können.

Der aktuelle Gesetzesentwurf des GDNG sieht zwar vor, dass die Versicherten der Nutzung ihrer ePA für Forschung und Entwicklung widersprechen können. Dennoch ist das BMG aber einem Vorschlag des ZVEI gefolgt, diesen „Opt out“ nicht auf einzelne Akteure zu beziehen. Die Industrie hätte sonst gesondert von der Nutzung der Daten ausgeschlossen werden können. Das sieht der aktuelle Vorschlag nun nicht mehr vor. Das hieße im Umkehrschluss: Wenn die beiden Gesetze vom Bundestag in der jetzt vorliegenden Form beschlossen werden, können die Hersteller von Medizintechnik in Deutschland damit rechnen, das in Deutschland in Zukunft mehr und bessere Daten für die Forschung und Entwicklung zur Verfügung stehen werden. Damit ist auch die Grundlage dafür gelegt, dass die Industrie in Deutschland vom geplanten „European Health Data Space“ (EHDS) profitieren kann.

Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz und Digital-Gesetz versprechen eine zukunftsweisende Veränderung im Gesundheitswesen. Für den ZVEI finden die beiden Gesetze den Ausgleich zwischen dem Schutz persönlicher Daten und dem Beitrag zu innovativer Forschung seitens Wissenschaft und Industrie. Sie gewährleisten damit auch in Zukunft eine effiziente und fortschrittliche Gesundheitsversorgung für alle. Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass die Bürger bereit sind, sich aktiv an der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens zu beteiligen, wenn angemessene Schutzmaßnahmen und klare Richtlinien gewährleistet sind. Dieser Bereitschaft sollte der Gesetzgeber jetzt konsequent einen Weg eröffnen.

Die ganze Umfrage gibt es hier.

Die Nutzung von Gesundheitsdaten wird auch auf der MEDICA 2023 eine Rolle spielen. Sie findet vom 13.11.23 bis 16.11.23 in Düsseldorf statt.

Gesundheit Elektromedizinische Technik Digitalisierung Künstliche Intelligenz

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