12.02.2019

Folge 18: Entwicklung flexibler Instrumente zur Methodenbewertung

Um Patienten insbesondere einen schnellen Zugang zu innovativen und digitalen Versorgungsangeboten zu gewähren, sind transparente und verlässliche Wege in die Regelversorgung im GKV-System notwendig. Aber die bestehenden gesetzlichen Vorgaben sind oftmals nicht mehr zeitgemäß: zu langwierig, methodisch zu kompliziert und zu kostenintensiv. Auch die kurzlebigen Innovationszyklen digitaler Angebote werden dabei nicht ausreichend berücksichtigt. Bis dato werden fast ausschließlich randomisierte, kontrollierte Studien (RCTs) als Evidenznachweis akzeptiert.

Deshalb ist es notwendig, dass

  • die retrospektive Nutzenbewertung als weiteren Weg zur Nutzenbewertung zu ermöglichen,

  • Forschungsprojekte zur zukünftigen Berücksichtigung von weiteren Nutzen- bzw. Surrogatparametern und deren Nachweis als Alternative zu RCTs angestoßen werden,

  • die Verfahren zur Genehmigung von IV-Verträgen nach §§ 140a ff SGB V entbürokratisiert werden.

Auch mit diesen Änderungen kann der Nachweis von medizinischer Evidenz auf dem notwendigen Niveau erfolgen. Übergeordnetes Ziel muss es sein, transparente und verlässliche Wege in die Regelversorgung des GKV-Systems zu schaffen.