19.02.2019
Eine sektorübergreifende Kommunikation von Daten ist nur möglich, wenn Daten in einheitlicher Form vorliegen. Dafür ist neben der technischen Standardisierung auch ein gemeinsames Verständnis von Arbeitsweisen und Abläufen notwendig. Um dies sicherstellen zu können, bedarf es einer neutralen, öffentlichen Stelle, die unter Beteiligung aller Akteure im Gesundheitssystem effiziente, interoperable Abläufe beschreibt und daraus technische Spezifikationen auf Basis internationaler Standards entwickelt. Dabei muss die Anbindung an die Telematikinfrastruktur berücksichtigt werden sowie finanzielle Anreize zur Umsetzung geschaffen werden. Nur so kann eine bundesweite Verbindlichkeit und „digitale Sichtweite“ aller Leistungserbringer sichergestellt werden. Wichtig dabei ist, dass die Anwender bei den technischen Lösungen direkt eingebunden werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die technischen Normen im beabsichtigten Anwendungsgebiet auch tatsächlich nutzbar sind.