Folge 56: Gesetze zur Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft mit einer Strategie koordinieren

Innerhalb von zwei Jahren hat das Bundesministerium für Gesundheit das vierte Gesetz zur Förderung der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung angestoßen: Der Referentenentwurf zum Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) liegt nun vor.  
Die bisherigen Gesetze zur Digitalisierung der deutschen Gesundheitswirtschaft haben die richtigen Maßnahmen eingeleitet, um die Gesundheitsversorgung mit digitalen Lösungen zu verbessern:

 

  • Digitale-Versorgung-Gesetz: Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind jetzt Teil der Regelversorgung und können für Patienten und medizinisches Personal die Versorgung verstetigen. 

  • Patientendaten-Schutz-Gesetz: Ab dem Jahr 2021 haben Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf eine elektronische Patientenakte. Relevante medizinische Informationen können dann jederzeit genutzt werden.  

  • Krankenhauszukunftsgesetz: Mit der Finanzierung aus dem Krankenhaus-Zukunftsfonds kann die Infrastruktur von Krankenhäusern modernisiert und digitalisiert werden. Telemedizin und sektorübergreifende Versorgung können dann stärker genutzt werden.

 

Der Entwurf des DVPMG ergänzt viele dieser Maßnahmen oder führt sie weiter. All diese einzelnen Schritte sind notwendig für eine erfolgreiche digitale Transformation der Gesundheitsversorgung. Nun müssen sie in der Folge zusammengeführt und nicht mehr isoliert betrachtet werden. Sie müssen sich gegenseitig unterstützen, damit sie das Ziel einer individualisierten Gesundheitsversorgung erreichen. Das „Innovationsforum Digitale Gesundheit 2025“ des BMG hat gezeigt, wie ein solches Ergebnis erreicht werden kann.  Die weiteren Gesetze zur Digitalisierung der Gesundheitsversorgung in Deutschland sollten sich daran orientieren. 


Weitere grundlegende Gedanken des ZVEI dazu finden sich auch in den „20 Vorschlägen für eine erfolgreiche digitale Transformation der Gesundheitsversorgung“.