In den vergangenen beiden Jahren haben mehrere Gesetze die Digitalisierung im deutschen Gesundheitssystem in Bewegung gebracht. Nach Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) und der elektronischen Patientenakte (ePA) sollen nun auch im Bereich der Pflege die Anwendung digitaler Lösungen unterstützt werden. Aber wo steht Deutschland beim Aufbau einer vernetzten Gesundheitsinfrastruktur für den gesamten Prozess der Gesundheitsversorgung?
Bisher sind nur einzelne digitale Anwendungen gesetzlich geregelt – punktuell und abgegrenzt. Vorhandene Daten für weitere digitale Anwendungen zu nutzen, ist immer noch nicht möglich, denn es gibt keinen umfassenden Rechtsrahmen für die Nutzung von Daten im deutschen Gesundheitssystem. Die digitale Unterstützung eines vollständigen Versorgungsprozesses über Sektoren hinweg und über die gesamte Dauer der Behandlung, also eine digitale integrierte Versorgung, liegt weiter in der Zukunft.
Die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems müssen deshalb jetzt mit einer Strategie zum Aufbau einer vernetzten Gesundheitsinfrastruktur ergänzt werden. Dabei muss die Medizintechnik als Teil der Gesundheitsinfrastruktur mit einbezogen werden. In einer vernetzten Gesundheitsinfrastruktur ist die Medizintechnik sowohl Quelle als auch Nutzer von Daten im Rahmen der Versorgung.
Beim Aufbau einer digitalen Gesundheitsinfrastruktur, die Gesundheitsdaten nicht nur erzeugt, sondern auch für eine bessere medizinische Versorgung einsetzen kann, steht Deutschland erst am Anfang des Wegs.
Mehr dazu auch in den Medtech-Telegrams Nr. 56 und 63.