22.06.2022

Folge 77: Gesundheitsdatennutzungsgesetz und EHDS – Einbindung schon jetzt mitdenken

Im Mai hat die Europäische Kommission den Vorschlag für die „Verordnung über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten“ vorgelegt. Mit der Verordnung soll ein europäischer Raum für Gesundheitsdaten (European Health Data Space – EHDS) mit Vorschriften, gemeinsamen Standards und Verfahren, Infrastrukturen und einem Governance-Rahmen für die Primär- und Sekundärnutzung elektronischer Gesundheitsdaten geschaffen werden. Elektronische Gesundheitsdaten sollen EU-weit grenzüberschreitend sowohl in der medizinischen Versorgung aber auch für die Forschung (Sekundärnutzung) verwendet werden können.

Die Regelungen zum EHDS werden Einfluss auf den Umgang mit elektronischen Gesundheitsdaten in Deutschland nehmen. Bei der Entwicklung des geplanten deutschen Gesundheitsdatennutzungsgesetzes muss deshalb die europäische Diskussion zum EHDS mit beachtet werden. Elektronische Gesundheitsdaten aus Deutschland müssen für die primäre und sekundäre Nutzung im EHDS zur Verfügung stehen. In Deutschland sollten diese Daten mindestens im gleichen Umfang genutzt werden können, um die datenbasierte Forschung in der Gesundheitswirtschaft am Standort Deutschland zu stärken. Es ist deshalb im Interesse Deutschlands bei neuen nationalen Regelungen zur Nutzung elektronischer Gesundheitsdaten bereits jetzt die Modelle anderer EU-Mitgliedstaaten zu beachten.