21.03.2023
Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat angekündigt, dass durch die bessere Nutzung von Gesundheitsdaten insbesondere auch die Forschung und Entwicklung in Deutschland unterstützt werden soll. Dazu sollen weitere Gesundheitsdaten im Forschungsdatenzentrum (FDZ) zusammengeführt werden. Es ist positiv, dass auch die Forschung der industriellen Gesundheitswirtschaft in Deutschland die Möglichkeit erhalten soll, Daten im FDZ direkt zu nutzen.
Deutschland kann dadurch im internationalen Wettbewerb der Standorte für Forschung und Entwicklung in der Gesundheitswirtschaft aufholen. Davon wird auch die medizintechnische Industrie am Standort profitieren. Deutschland kann so seine international führende Position beim Export von Medizintechnik festigen. Damit dies gelingt muss es für alle interessierten Kreise unkompliziert sein die Daten im FDZ zu nutzen. Dieses Ziel muss bei der Debatte über das geplante Gesundheitsdatennutzugsgesetz (DGNG) berücksichtigt werden.
Die Nutzung der Daten des FDZ soll auf Antrag und unter Berücksichtigung des Zwecks der beabsichtigten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten möglich sein. Es sollte deshalb zum Beispiel möglich sein Daten schnell nutzen zu können, wenn die geplante Nutzung der Daten sich von bereits genehmigten Vorhaben wenig oder gar nicht unterscheidet. In solchen Fällen sollte eine Anmeldung beim FDZ ausreichen und auf eine zeitaufwändige Prüfung des Vorhabens durch das FDZ verzichtet werden. Das FDZ sollte für diese Fälle ein transparentes Verfahren definieren, damit Forscher und Entwickler für die Planung ihrer Projekte verlässliche Bedingungen haben.