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02.12.2022

Messstellenbetriebsgesetz: Grid goes digital

Die Bundesregierung setzt mit dem neuen Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) klare Zeichen: Ohne Beobachtbarkeit und Steuerbarkeit des Stromnetzes ist die Energiewende nicht zu schaffen. Die Novelle zum "Neustart der Digitalisierung der Energiewende" zeigt dies deutlich. Der vor Kurzem veröffentlichte Eckpunkteentwurf der Bundesnetzagentur zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zahlt ebenso auf diese Zielstellung ein. Damit werden klare Signale gesetzt, dass die Digitalisierung des Stromnetzes höchste Priorität hat. Die digitalen Technologien müssen endlich in der Breite eingesetzt werden, damit die Energiewende zu schaffen ist.

Das MsbG dreht sich vordergründig um das intelligente Messsystem und genau hier muss beim Rollout losgelegt werden. Es geht aber noch um viel mehr: Es geht um die Transformation des gesamten Stromsystems – vom Endverbraucher über die Digitalisierung der Arbeitsprozesse aller Energiemarktteilnehmer bis hin zur Digitalisierung des Netzbetriebs und der Netzplanung. 

Digitalisierung in den Stromnetzen: Daten sind die Grundlage

Die Novelle benennt als Ziel deutlich einen datengestützten Netzbetrieb und eine datengestützte Netzplanung. Sie sorgt für die Bereitstellung der notwendigen Daten, die das Klimaneutralitätsnetz so dringend braucht, um die Ziele der Bundesregierung zu erfüllen. Und sie legt den Grundstein für eine Beschleunigung im massentauglichen Rollout für einen höheren volkswirtschaftlichen Nutzen.

 

Selbstbewusste Ziele im MsbG:

  • Datenkommunikation bei gleichem Datenschutzniveau vereinfachen  
  • Kosten gerechter verteilen
  • Kompetenzen im Markt bündeln 
  • Nachhaltigkeit stärken  
  • Schaffen einer neuen Datengrundlage, die den Netzbetrieb, die Netzplanung und die Strombelieferung unterstützt und die Basis für variable Stromtarife bildet.
Wie will die Novelle diese Ziele erreichen?

Die Novelle setzt nun (endlich) feste Rahmenbedingungen, die für Rechts- und somit Investitionssicherheit beim Rollout sorgen. Endlich ist die nicht mehr in Frage zu stellende Pflicht da, die Technik einzubauen. Aber auch die Pflicht, sie zu nutzen. Das bedeutet: Für die Energiemarktteilnehmer drängt die Zeit, fit darin zu werden, die Daten zu verwenden.  

Verschiedene Anwendungen können nach und nach „freigeschaltet“ werden, sobald die Umgebung bereit dazu ist. Das gilt zum Beispiel beim Steuern und Schalten.

Bis 2026 sollen verpflichtend variable Tarife für alle Endkunden zur Auswahl stehen. Das ist gerade für eine dynamische Steuerung von Verbrauchern ab dem Jahr 2024, so wie es das Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur vorsieht, eine vorbildlich agile Vorgehensweise. Dies macht die Mehrwerte und die Bedeutung des intelligenten Messsystems nochmals deutlich. Denn dynamische Tarife sind Anreiz für die Endverbraucher zur Partizipation an der Energiewende. 

Unterstützt wird dies durch den digitalen steuerbaren Netzanschlusspunkt. Damit wird durch den Gesetzgeber ein Konzept ermöglicht, das einen netzdienlichen Einsatz der eigenen Flexibilität von Endverbrauchern, insbesondere bei mehr als einer steuerbaren Anlage, vereinfacht.

Durch eine Festlegung von gesetzlichen Fristen entfallen Marktanalyse und Markterklärung und somit Unsicherheiten für den Markt. Außerdem wird die Drei-Hersteller-Regel für einzelne Zertifizierungsstufen aufgehoben. Dies verstärkt den Wettbewerb und wirkt innovationsfördern. 
Positiv ist außerdem, dass der Industrie die Standardisierung der Systemwelt um das intelligente Messystem überlassen wird. 

Die Vereinfachung der Sicheren Lieferkette ist zudem vielversprechend. Es braucht schnell viele eingebaute Geräte, um den größtmöglichen volkswirtschaftlichen Nutzen zu generieren. Das bedeutet auch, den Transport und Einbau zu vereinfachen, für kleine und große Unternehmen. Entsprechende vereinfachte Lösungen sind schnell umsetzbar.

Mit einem regelmäßigen Monitoring alle zwei Jahre wird die Bundesnetzagentur unter anderem die Umsetzung variabler Tarife, deutschlandweit einheitlicher Mindestanforderungen an Umfang und Qualität der energiewirtschaftlichen Kommunikationsdaten sowie das Angebot von Daten- und Telekommunikationsdienste für eine Anbindungen an das Smart-Meter-Gateway überprüfen. 

Der Zeitplan – warum so zaghaft?

Es bleibt jedoch die Frage: Warum bleibt die Regierung so zaghaft bei den zeitlichen Zielen? Wieso gibt man ausgerechnet bei der Technologie nach, die maßgeblich die Erreichung der Energiewendeziele beschleunigen wird?

Die Ziele der Bundesregierung für den Ausbau von Elektromobilität, Wärmepumpen und Photovoltaik sind für 2030 festgeschrieben. Der Universalbestellprozess soll im Oktober 2023 in die Praxis gehen, die Eckpunkte der Bundesnetzagentur sehen das dynamische Steuern von Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüssen für 2024 vor. Es würde dem Gesetzesvorhaben also guttun, mindestens im Jahr 2024 mit den Fristen – also der Zehn-Prozent-Einbauquote – zu beginnen. Das Stromsystem muss die Ziele der Energiewende erreichbar machen, statt sie weiter nach hinten zu schieben. Ein volkswirtschaftlicher Nutzen wird durch „Masse“ optimiert – das sollte auch das Gesetz abbilden. 

Immerhin: Ab dem Jahr 2025 ziehen Fristen und Quoten für den Rollout steil an: 50 Prozent bis 2028 und 95 Prozent bis 2030 – nicht früher als die auf das Stromnetz angewiesenen anderen Energiemarktteilnehmer, aber auch nicht zu spät.

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