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24.07.2019

Mitmachen: Monitoring zu Menschenrechten in Unternehmen

Die Bundesregierung überprüft, ob in Deutschland ansässige Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen. Der ZVEI unterstützt die Teilnahme von Unternehmen an der freiwilligen Erhebung, die im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Menschenrechte (NAP) stattfindet.

Wie steht es um die Achtung von Menschenrechten in Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind? Dieser Frage geht die Bundesregierung mithilfe eines Monitorings auf Basis des Nationalen Aktionsplans Menschenrechte (NAP) nach.

Dazu erhalten rund 1.800 Unternehmen in Deutschland mit mehr als 500 Mitarbeitern in den nächsten Wochen ein Anschreiben per E-Mail, in dem ein von der Bundesregierung beauftragtes Konsortium unter der Führung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY um die Teilnahme bittet. Allein in der Elektroindustrie sind potenziell mehrere hundert Unternehmen betroffen.

Menschenrechtliche Sorgfalt zu gewährleisten ist seit jeher ein Anspruch der deutschen Wirtschaft. Daher ist es aus Sicht des ZVEI folgerichtig, dass Unternehmen, die einen Fragebogen erhalten, an der Erhebung teilnehmen.

Das Ergebnis des Monitorings soll eine Grundlage für die Entscheidung im Jahr 2020 bilden, welche weiteren Maßnahmen die Bundesregierung dann im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte umsetzen wird. Dies kann insbesondere die Gesetzgebung betreffen.

Die Erwartungen der Bundesregierung bezüglich der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht beinhalten unter anderem, dass Unternehmen in einer Grundsatzerklärung ihren Willen zur Achtung der Menschenrechte öffentlich ausdrücken sollen, Risiken identifizieren, die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Menschenrechte ermitteln, bei Bedarf Gegenmaßnahmen ergreifen, über den Umgang mit Risiken intern wie extern kommunizieren und einen effektiven Beschwerdemechanismus einrichten.

In Deutschland gibt es insgesamt etwa 7200 Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern. Bis 2020 sollen mindestens die Hälfte dieser Unternehmen nachweisen, dass sie die menschenrechtliche Sorgfalt in ihre Unternehmensprozesse angemessen integriert haben. Nach der aktuellen Erhebung soll in 2020 eine zweite repräsentative Stichprobe erhoben werden.

Nachhaltigkeit & Umwelt

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