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07.01.2020
Wird ein natürliches Rauch- und Wärmeabzugsgerät (NRWG) bauaufsichtlich gefordert, muss es eingesetzt werden. Wird jedoch zur Rauchableitung lediglich nur eine bestimmte geometrische Fläche gefordert, ist nach Auffassung der Fachkommission Bauaufsicht nicht zwingend ein NRWG einzusetzen.
Die Norm EN 12101 Teil 2 generiert ein neues Bauprodukt für den gesamten europäischen Wirtschaftsraum – das Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgerät (NRWG). Ein NRWG muss in Deutschland immer dann eingesetzt werden, wenn ein natürlicher Rauchabzug bauordnungsrechtlich gefordert wird. Diese Anforderung wird in den Landesbauordnungen vor allem für Sonderbauten gestellt.
Wird die Forderung nach einer Rauchableitung lediglich so konkretisiert, dass zur Rauchableitung eine bestimmte geometrische Öffnungsfläche (Entrauchungsöffnungen nach der Landesbauordnung z. B. in Treppenhäusern) zur Verfügung stehen muss, bedingt dies nach Auffassung der Fachkommission Bauaufsicht in einem Schreiben an den Fachkreis RWA und natürliche Lüftung nicht zwingend den Einsatz eines NRWG nach DIN EN 12101-2.
Wenn eine Rauchabzugsanlage mit einem NRWG gemäß EN 12101 Teil 2 ausgeschrieben ist und keine objektspezifische Sonderkonstruktion vorliegt, gilt für die Bemessung und den Einbau nach wie vor die nationale Norm DIN 18 232 Teil 2. Anhand dieser Norm kann ermittelt werden, wo und in welcher Menge Rauchabzugsflächen bzw. Zuluftflächen mit welchen wirksamen Flächen im Dach bzw. in der Fassade vorzusehen sind. Die aerodynamische Wirksamkeit der Rauchabzugsfläche eines NRWG ist nach dem in der DIN EN 12101 Teil 2 beschriebenen Verfahren nachzuweisen.
Die DIN EN 12101 Teil 2 ist eine reine Prüfnorm, bei deren Anwendung die Ergebnisse der unterschiedlichen Prüfungen für ein NRWG in Klassen eingeteilt werden. Nach welchen Vorgaben geprüft wird, z. B. für welche Wind- und Schneelastklassifizierung das Produkt später zugelassen werden soll, gibt der Hersteller des NRWG vor. Der Fachplaner oder Architekt ist verantwortlich dafür, dass in seinen Ausschreibungen die Klassen des NRWG so gewählt werden, dass dieses den Ansprüchen des Bauvorhabens entspricht.