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07.01.2020
Kontrollierte natürliche Lüftung sorgt durch elektromotorisch betriebene („kraftbetätigte“) Fenster für Komfort und Energieeffizienz. Bei Projektierung und Einbau haben Planer und Errichter eine Risikobewertung durchzuführen und Schutzmaßnahmen festzulegen, um mögliche Gefahren für Gebäudenutzer zu minimieren.
Bei motorisch betriebenen Fenstern treten insbesondere Quetsch- und Schergefahren an den Schließkanten auf. Um diese zu minimieren, sind durch den Planer bzw. Errichter in einer Risikoanalyse alle möglichen Gefährdungen, Gefahrensituationen und Gefahrenereignisse zu ermitteln. Eine häufig angewendete Methode berücksichtigt Einbausituation (E), Nutzung (N) und Steuerung (S) des kraftbetätigten Fensters und ordnet es entsprechenden Risikoklassen zu.
Die Kombination der gefundenen Risikoklassen E, N und S führt schließlich zur Einordnung des kraftbetätigten Fensters in eine der Schutzklassen 0 bis 4. Jeder dieser Schutzklassen sind mögliche Maßnahmen zur Gefahrenminimierung zugeordnet. So sind in Schutzklasse 1 lediglich Warnhinweise anzubringen, während in der höchsten Schutzklasse 4 umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen wie beispielsweise Kontaktschalter, Lichtschranken oder eine „Totmannsteuerung“ notwendig sein können.
Die zentrale Rechtsvorschrift für die Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen in Deutschland ist das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Zudem ist durch die 9. Verordnung nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSV) die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MaschRL) in deutsches Recht umgesetzt worden. Die Vorschriften sollen die Sicherheit für Endverbraucher erhöhen und Unfälle mit Produkten und Maschinen vermeiden und gelten auch für kraftbetätigte Fenster.
Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore unterliegen hohen sicherheitstechnischen Anforderungen, auch um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigen zu gewährleisten. In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.6 und ASR A1.7 sind technische Details zum konstruktiven Aufbau sowie zu Steuerungs- und Schutzeinrichtungen geregelt.