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18.12.2024
Nachdem das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union im Herbst 2024 der neuen EU-Bauproduktenverordnung (CPR) zugestimmt hatten, wurde die finale Fassung am 18.12.2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Verordnung regelt das Inverkehrbringen von Bauprodukten innerhalb der Europäischen Union. Sie betrifft unter anderem Produkte und Systeme der Sicherheitstechnik sowie Kabel. Neu in dieser Fassung sind Vorgaben zu Nachhaltigkeit und Digitalisierung, die erstmals in den Regelungsbereich aufgenommen wurden. Die Bestimmungen gelten jedoch erst, wenn ein Produkt durch eine harmonisierte Norm oder ein Europäisches Bewertungsdokument (EAD) unter der neuen Verordnung erfasst wird.
Im Rahmen der Überarbeitung hat sich der ZVEI erfolgreich für einen differenzierten Anwendungsbereich eingesetzt. Konkret bedeutet das: Nur Produkte, für die harmonisierte Normen unter der neuen Verordnung existieren, fallen in deren Regelungsbereich. Produkte, die bereits durch andere EU-Rechtsakte wie die Niederspannungsrichtlinie oder die Ökodesign-Verordnung geregelt sind und bislang keine Bauprodukte waren, sollen auch künftig nicht unter die CPR fallen. Aus Sicht des ZVEI ist es essenziell, diesen Ansatz konsequent umzusetzen, um Doppelregulierungen zu vermeiden. Produkte wie Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Brandschutzkabel bleiben hingegen weiterhin im Geltungsbereich der Verordnung und sind Teil des neuen Normungsprozesses.
Die neue CPR führt umfassende Regelungen ein, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Diese Anforderungen werden jedoch erst verpflichtend, wenn das jeweilige Produkt durch eine harmonisierte Norm oder ein EAD erfasst wird. Zu den wesentlichen Neuerungen zählen:
Der ZVEI begrüßt insbesondere die Einführung des „Digitalen Produktpasses“ und sieht darin einen wichtigen Schritt zur Förderung von Transparenz und Nachhaltigkeit. Dabei setzt sich der Verband für eine technologieneutrale Gestaltung, den Schutz sensibler kommerzieller Daten sowie eine enge Anlehnung an den „Digitalen Produktpass“ der Ökodesign-Verordnung ein.