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08.09.2021

Neue EU-Dual-Use VO tritt ab 1. September 2021 in Kraft

Im März 2021 hat das Europäische Parlament der Revision der vorherigen EG-Dual-Use-VO und damit neuen Regeln über die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern aus der Europäischen Union zugestimmt.

Die Modernisierung des Exportkontrollsystems besteht hauptsächlich aus einer umfassenden Aktualisierung - einschließlich neuer und aktualisierter Definitionen (bspw. Ausfuhr, Durchfuhr, Ausführer) - sowie der verstärkten Harmonisierung des bestehenden Systems, der Digitalisierung des Lizenzverfahrens sowie einem verbesserten Informationsaustausch innerhalb der Mitgliedstaaten.


Neben Änderungen von Artikelbezeichnungen und Verschiebungen von Regelungen innerhalb der VO wurde z. B. Artikel 4 ergänzt und Vorschriften zum Schutz von Menschenrechten in Zusammenhang mit Ausfuhr und Verbringung von Gütern eingefügt.


Darüber hinaus enthält der neue Verordnungstext die Einführung eines autonomen EU-Mechanismus zur Kontrolle des Exports von Cyberüberwachungsgegenständen sowie einer koordinierten Vorgehensweise bei nationalen Kontrollen nicht gelisteter Güter (sog. "emerging technologies").

Europa & International Außenwirtschaftsrecht

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