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05.02.2021

Neue Merkblätter zum Transport von Lithium-Ionen-Batterie​n

Lithium-Ionen-Batterien sind im internationalen Transportrecht als „Gefahrgut“ eingestuft. Damit sind für sie die vielfältigen  Vorschriften  für Gefahrgut-Beförderung  relevant. Die sichere Beförderung gefährlicher Güter liegt im Interesse der verladenden Wirtschaft, der beauftragten Transportunternehmen  sowie aller weiteren Beteiligten innerhalb der Trans- portkette von Lithium-Ionen-Batterien.

Die folgenden Hinweise beruhen auf Empfehlungen der EPTA und des ZVEI. Diese sollen eine erste praktische Orientierung zu den Vorschriften für die Beförderung der Lithium- Ionen-Batterien für Elektrowerkzeuge und elektrische Gartengeräte liefern. 

Versand von Lithium-Ionen-Batterien

Shipping of Lithium-Ion-Batteries ​

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