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05.12.2024

Neue US-Investitionsregelungen: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Ab dem 2. Januar 2025 treten in den USA neue Regelungen in Kraft, die Investitionen in sicherheitskritische Technologien in China einschränken. Diese Maßnahmen betreffen auch US-kontrollierte Unternehmen in Deutschland. Eine proaktive Überprüfung der Investitionsstrategien ist unerlässlich, um Compliance-Risiken zu vermeiden.

Die neuen Bestimmungen zielen darauf ab, Investitionen in sicherheitskritische Technologien in "Countries of Concern", zu denen China, einschließlich Hongkong und Macau, gehört, zu beschränken. Die Regelungen betreffen insbesondere US-kontrollierte Unternehmen in Deutschland, die in den Bereichen Halbleiter, Quanteninformatik und Künstliche Intelligenz tätig sind.

Wer ist betroffen?

Die neuen Regelungen richten sich an US-Personen, einschließlich Unternehmen und deren ausländischen Niederlassungen. Sie beschränken bestimmte Transaktionen mit chinesischen natürlichen oder juristischen Personen, die Hochtechnologie-Bereiche betreffen. Für deutsche Unternehmen mit mehrheitlicher US-Beteiligung oder US-Leitung könnte dies bedeuten, dass Investitionen in bestimmte Technologien und Produkte in China eingeschränkt oder meldepflichtig sein könnten. Auch Investitionen in Form bestimmter Fremdfinanzierungen, Greenfield Investments und Joint Ventures können betroffen sein. Zudem dürfen natürliche Personen mit US-Staatsbürgerschaft nicht in entsprechende Investitionsentscheidungen involviert sein.

Welche Transaktionen sind verboten oder meldepflichtig?
  • Verbotene Transaktionen: Investitionen in fortschrittliche Technologien wie spezielle Halbleiter-Software, Quantencomputer-Komponenten und spezialisierte KI-Anwendungen sind untersagt.
  • Meldepflichtige Transaktionen: Für weniger fortschrittliche Technologien besteht eine Meldepflicht an das US-Finanzministerium, die spätestens 30 Tage nach Abschluss einer Transaktion erfolgen muss.
Ausnahmen und Erleichterungen:
  • Börsennotierte Wertpapiere und kleinere LP-Investitionen in Fonds sind von der Meldepflicht ausgenommen.
  • Interne Transaktionen, die keine sicherheitskritischen Tätigkeiten umfassen, sind erlaubt.
  • Eine Ausnahmegenehmigung kann für Transaktionen beantragt werden, die im nationalen Interesse der USA liegen.

Verstöße gegen die Regelungen können zu Geldstrafen führen, zudem kann das US-Finanzministerium die Rückabwicklung der Transaktion verlangen.

Parallel zu den USA arbeitet auch die EU an einer verstärkten Kontrolle sensibler Technologietransfers im Rahmen der European Economic Security Strategy (EESS). Ein möglicher EU-Mechanismus zur Kontrolle von Outbound-Investitionen befindet sich derzeit in der Entwicklungs- und Prüfungsphase. Die EU verfolgt einen vorsichtigen Ansatz und wird erst nach einer 12-monatigen Überwachungsperiode entscheiden, ob konkrete Maßnahmen erforderlich sind.

Was jetzt zu tun ist?

Unternehmen mit US-Bezug sollten ihre bestehenden und geplanten Investitionen hinsichtlich sicherheitskritischer Technologien kritisch prüfen und ein solides Compliance-Management einrichten. Es wird erwartet, dass US-Unternehmen und Investoren eine Over-Compliance anstreben, um unabsichtliche Verstöße zu vermeiden, insbesondere kurz nach Inkrafttreten der neuen Regelungen.

Europa & International China Affairs Europa

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