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07.07.2021
Die DIN VDE 0834 ist die zentrale Norm zur Realisierung von Ruf- und Kommunikationsanlagen. Sie setzt Rahmenbedingungen für technische Grenzwerte, Zeit- und Funktionsabläufe und für die Schnittstelle Mensch und Anlage.
© VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
"Lichtrufanlagen sind Rufanlagen, mit deren Hilfe Personen herbei gerufen oder gesucht oder Informationen weitergegeben werden können. Kennzeichnend für diese Anlagen ist eine mehr oder minder große Gefahr, die für den Rufenden oder Dritte auftreten kann, wenn Rufe infolge einer Störung nicht signalisiert werden oder Störungen nicht rechtzeitig erkannt werden."
Die Norm beschreibt damit das anwendungstechnische Umfeld, in dem ein bedürftiger Mensch in einer Notlage um Hilfe ruft. Ihm ist eine selbstständige Lösung einer akuten Problemsituation nicht oder nur unter erheblichem Risiko möglich. Das beschriebene Szenario ist nicht an bestimmte Orte oder Einrichtungen gebunden. Anwendungsbereiche wie Krankenhaus, Altenheim oder Justizvollzugsanstalt werden lediglich beispielhaft aufgeführt.
Daraus lassen sich grundlegende Leitsätze für Rufanlagen herleiten: Rufanlagen sind eigenständige Anlagen mit einem von allen Fremdgewerken unabhängigem Leitungs- und Übertragungsnetz und sichereren Trennstellen. Geräte der Rufanlage dürfen zwar in begrenztem Umfang Funktionen der Fernmelde-, Medien- und Informationstechnik wahrnehmen. Die ursprünglichen Ruffunktionen müssen aber immer absolute Priorität vor allen anderen Diensten haben, ein Notbetrieb muss gewährleistet sein.
Darüber hinaus gelten für das Planen, Errichten und Betreiben von Ruf- und Kommunikationsanlagen weitere Normen und Vorschriften, insbesondere im Zusammenhang mit medizinischen Geräten.
Die Mitglieder im Fachkreis Rufanlagen verfügen über eine in vielen Jahrzehnten gewachsene Erfahrung und Kompetenz von der Planung bis hin zum Betrieb solcher Anlagen nach allen relevanten Vorschriften und Normen.