Termine
02.07.2019
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) plant, noch in dieser Legislaturperiode das Elektro- und Elektronikgerätegesetz zu novellieren. Anlass hierfür sind zum einen die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben, sowie zum anderen das Erfordernis, das Gesetz im Hinblick auf die Sammlung und Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG) fortzuentwickeln.
Bereits im Vorfeld der Erstellung eines Gesetzentwurfes hat das BMU die Gelegenheit gegeben, Ideen und Anregungen zu relevanten Punkten für eine Novelle des ElektroG zu übermitteln. ZVEI und Bitkom haben diese Möglichkeit aufgegriffen und eine gemeinsame Stellungnahme verfasst. Die Verbände bewerten das ElektroG als Erfolgsmodell. Gleichwohl erkennen ZVEI und Bitkom, dass insbesondere die ermittelte Sammelquote in Deutschland bisher hinter der ab 2019 geltenden Sammelquote zurückbleibt. Die Verbände wollen dazu beitragen, mögliche Ursachen für diese Diskrepanz zu benennen und Lösungsvorschläge einzubringen. Neben dem zentralen Aspekt „Sammelmenge“ wird auf weitere Themen der Altgeräteentsorgung eingegangen.