Termine
07.01.2020
Auch bei der Projektierung und beim Einbau von Natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (NRWG) sind europäische Normen und Richtlinien sowie Forderungen aus den Landesbauordnungen (LBO) zu berücksichtigen.
Bei der Projektierung von NRWG sind die regional unterschiedlichen Wind- und Schneelasten (Klassifizierung WL bzw. SL) zu beachten. Diese sind in der DIN EN 1991-1-4/NA (Windlasten) und der DIN EN 1991-1-3/NA (Schneelasten) geregelt. In den Nationalen Anhängen NA sind regionale Besonderheiten niedergelegt. Bei der Wärmebeständigkeit ist in der Regel von der Klassifizierung B300 auszugehen. Diese entspricht einer Temperaturbeständigkeit des gesamten NRWG´s von 300°C über einen Zeitraum von mindestens 30 Minuten. Bei der Klassifizierung für niedrige Temperaturen ist der Einsatzfall des NRWG (z. B. im offenen oder im geheizten Gebäude) zu berücksichtigen. Bei der Funktionssicherheit (Klassifizierung Re), muss betrachtet werden, ob die NRWG ausschließlich für den Rauchabzug oder auch zur täglichen Be- und Entlüftung verwendet werden. Geräte, die für die tägliche Be- und Entlüftung verwendet werden, sind - neben der je nach Klasse notwendigen Prüfung der Funktionssicherheit - zusätzlich 10.000 mal in Lüftungsstellung zu öffnen.
Bei der Montage von NRWG müssen die Ab- und Zuluftöffnungen so bemessen sein, dass im geöffneten Zustand die geforderte geometrische bzw. aerodynamische Fläche erreicht wird. Zu beachten sind hierbei Behinderungen, wie z. B. Blendrahmen und Stürze.
Die Zuleitungen einer RWA Anlage müssen den Brandschutzbestimmungen entsprechen und vom Querschnitt den benötigten Motorströmen bzw. Volumen angepasst sein. Die elektrische RWA-Zentrale sollte in einen dafür vorgesehenen Technikraum eingebaut werden. Um eine sofortige Auslösung bei einem Brand in diesen Räumen zu gewährleisten, ist hier eine Eigensicherung durch automatische Brandmelder empfehlenswert. Manuelle Brandmelder müssen gut sichtbar sein und sollten an zentralen Stellen wie an Eingangs- oder Empfangsbereichen montiert werden. Es ist sinnvoll, den Einbauort mit einem Schild „Rauchabzug“ zu kennzeichnen. Automatische Brandmelder sind so zu platzieren, dass das Auslösekriterium, wie z. B. Rauch oder Hitze, den Melder erreichen kann. Um Fehlauslösungen zu vermeiden, muss bekannt sein, welche Gegebenheiten in dem entsprechenden Gebäudeteil im Normalbetrieb herrschen. Hierzu gehören u. a. Staub, Wasserdampf oder auch höhere Temperaturen unter Glasflächen. Abstände zu Wandflächen sowie die Überwachungsfläche der Melder sind bei der Planung und beim Einbau zu beachten.