Termine
10.08.2023
Anfang September treffen sich die Unternehmen der Consumer- und Home-Electronics-Branche wieder auf der IFA in Berlin. Neben der Präsentation von Produktinnovationen und neuesten Trends ist die Messe eine wichtige Plattform für den Austausch zu aktuellen Branchen-Themen. In diesem Jahr findet die IFA - nach starken Absatzjahren für die Elektronischen Konsumgüter in der Pandemie - vor dem Hintergrund tendenzieller Kaufzurückhaltung statt. Zudem stehen aktuell in Brüssel zahlreiche, für die Consumer-Industrie relevante Themen zur Entscheidung mit dem Fokus auf Umweltschutz- und Verbraucherrechte an. Ein herausforderndes Umfeld, in dem sich die Branche bewegt.
Schon im vergangenen Jahr hatte die Kommission eine Ausweitung der Ecodesign-Anforderungen und einen neuen horizontalen Regelungsansatz sowie mehr Informationspflichten für Consumer-Produkte am Point-of-Sale auf den Weg gebracht. Seit März 2023 liegen ein Vorschlag zur Förderung der Reparaturkultur und ein Verbot von Greenwashing auf dem Tisch. Mit Blick auf die im Frühsommer 2024 anstehenden Wahlen des Europäischen Parlaments arbeitet die EU mit Hochdruck daran, die genannten Vorschläge noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.
Der ZVEI befürwortet die genannten Initiativen für eine EU-Harmonisierung, mahnt aber zugleich eine gründliche Folgenabschätzung an. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, ist zudem eine effektive Überprüfung der Vorgaben durch die Marktüberwachung unerlässlich.
Entscheidend ist, dass der Binnenmarkt insgesamt durch EU-Harmonisierungen gestärkt wird, um den diskriminierungsfreien und EU-weiten Warenabsatz zu gewährleisten. Nationale Alleingänge wie die Einführung des Reparatur-Indexes in Frankreich und Belgien wirken den Errungenschaften des Binnenmarkts entgegen. Nationale Vorgaben lassen zwar schneller realisieren, sie schaden aber mittelfristig Industrie und Konsumenten genauso wie der Wettbewerbsfähigkeit der EU. Daher ist es aus Sicht des ZVEI zu begrüßen, dass die Bundesregierung wiederholt klargestellt hat, dass das im Koalitionsvertrag vorgesehene „Recht auf Reparatur“ vorrangig als EU-weite Lösung verankert werden soll.