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24.03.2023
Der in dieser Woche vorgestellte Entwurf der EU-Kommission zum Recht auf Reparatur soll zu einem verantwortungsbewussteren Umgang mit Ressourcen und damit zur Nachhaltigkeit in Europa beitragen. Reparieren soll im Defektfall künftig Vorrang vor dem Ersatz von Produkten haben und auch über die Garantieperiode hinaus gestärkt werden. In vielen Fällen ist unter Abwägung von Herstellung, Transport, Nutzung und Entsorgung eine Reparatur ökologisch sinnvoll. Der ZVEI hält den Kommissionsvorschlag daher für geeignet, die Reparaturkultur zu stärken und zu fördern. Wichtig ist vor allem, dass es einen europäischen Rahmen für das Recht auf Reparatur geben soll, was unterschiedlichen nationale Regelungen einen Riegel vorschiebt.
Inhaltlich schlägt die Kommission eine Reparaturpflicht für Hersteller gegen Entgelt vor, von der Hersteller nur dann befreit sind, wenn eine Reparatur unmöglich ist. Darüber hinaus soll der Reparaturanspruch gegen den Verkäufer im Gewährleistungsfall gestärkt werden.
Geeignete Reparaturbetriebe zu finden, ist oft nicht einfach. Um dies künftig zu erleichtern, schlägt die Kommission Online-Plattformen in den Mitgliedstaaten vor, die Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen sollen, qualifizierte Reparaturbetriebe zu besser finden, standardisierte Angebote für Reparaturen einzuholen und zu vergleichen. Die somit verbesserte Transparenz kann die Bereitschaft der Verbraucherinnen und Verbraucher zu mehr Reparaturen steigern.
Das Recht auf Reparatur ist ein wichtiges Puzzleteil der europäischen Klima- und Nachhaltigkeitspolitik. Unter dem Schlagwort „Green Deal“ hat die Kommission verschiedene Maßnahmen und Programme und Maßnahmen zusammengefasst, zu denen als zentraler Punkt der „Empowering Consumers for a Green Transition“-Vorschlag zählt. Die dort vorgeschlagene Kennzeichnung der Reparierfähigkeit kann ein weiteres Puzzleteil zur Stärkung der Reparaturkultur sein. Die europäische Harmonisierung ist dabei zwingend erforderlich.