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23.05.2022

Rollout intelligenter Messsysteme: Neue Allgemeinverfügung für den Schritt nach vorne dringend notwendig

Die Rücknahme der Allgemeinverfügung zum Smart-Meter-Rollout durch das BSI in der vergangenen Woche hat die Branche nicht überrascht. Viel mehr wartete sie auf ein Handeln der Behörde in Vorbereitung auf das erwartete Urteil des Verwaltungsgerichts Köln am 25. Mai 2022.

Das BSI hat die Bestätigung der im Eilverfahren ausgemachten Kritikpunkte durch das OVG Münster vorweggenommen und zog die alte Allgemeinverfügung und damit den Sachpunkt der gerichtlichen Verhandlung zurück. Gut ist, dass Behörden gemeinsam mit den Branchenakteuren bereits im vergangenen Jahr mit der MsbG-Novelle alle kritischen Punkte beseitigen konnten. Hier wurde mit §19, Absatz 6 auch eine Regelung geschaffen, die den Rollout (für 12 Monate) gegen eine ungültige Allgemeinverfügung absichert und auf die das BSI mit seiner Feststellung am 20. Mai 2022 auch noch einmal verwies. Damit ist der Rollout rechtssicher.

“Auf diesen Änderungen aufbauend müssen BSI und BMWK jetzt aber handeln“, so Anke Hüneburg, ZVEI-Bereichsleiterin Energie.

Der ZVEI fordert deshalb eine neue, proaktive Allgemeinverfügung für den Rollout.  “Es ist wichtig, dass die Behörden jetzt auch ein proaktives Signal an den Markt schicken und den Weg in Richtung Steuern ebnen.” sagt Anke Hüneburg. „Wir müssen auf dem Weg zu mehr Digitalisierung aufhören zu zögern.”

Angesichts des wachsenden Anteils erneuerbarer Energien und der anstehenden Elektrifizierung der Sektoren Wärme und Mobilität sowie der politischen Forderungen nach Gasunabhängigkeit, braucht das Netz mehr Flexibilität. Der Prozess zum Rollout intelligenter Messsysteme muss beschleunigt und die Digitalisierung der Energiewende insgesamt vorangetrieben werden. Hüneburg: „Wir brauchen hier dringend eine Roadmap fürs Steuern, das gilt für die regulatorische und die technische Seite.” Der erste Schritt ist demnach die schnelle Verabschiedung der TR-5 als Signal an den Markt, der nächste eine neue Allgemeinverfügung, die auch das Steuern über das iMSys vorsieht, einhergehend mit Anpassungen des §14a im Energiewirtschaftsgesetz und den zugehörigen Marktprozessen, die die Bundesnetzagentur aktuell ausarbeitet.

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