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06.12.2019
Am 5. Dezember 2019 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder den Medienstaatsvertrag beschlossen. Damit haben die Länder das nächste Zwischenziel vor Inkrafttreten erreicht. Der „Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland“ wird seinen Namen jedoch nicht gerecht.
Die Chance, eine vereinfachte, zukunftsfeste und ausgewogene Medienregulierung zu etablieren, wurde verpasst. Das Ziel eines entwicklungsoffenen Rechtsrahmens und die Vermeidung zusätzlichen Bürokratieaufwandes wurde nicht erreicht.
Im Gegenteil – der geplante Medienstaatsvertrag schränkt nicht nur Entwicklungsspielräume für innovative Angebote ein, sondern verliert sich in rückwärtsgewandten, kleinteiligen Vorgaben, die den Zuschauer bevormunden. Künftig kann der Nutzer nicht mehr in den Geräteeinstellungen hinterlegen, über welche Angebote er im laufenden Programm zusätzlich informiert werden will. Überblendungen und Skalierungen stehen vielmehr unter dem Erlaubnisvorbehalt der TV-Sender und können nur noch im Einzelfall durch den Nutzer veranlasst werden.
Außerdem wird die Mediennutzung gelenkt. Denn bestimmte Inhalte sollen in ihrer Darstellung privilegiert werden, damit der Nutzer sie schneller findet. Nach dem Entwurf sollen künftig solche Mediendienste auf allen Plattformen – linear wie auf Abruf – bevorzugt auffindbar sein, die nach Auffassung der Länder besonders wichtig sind. Diese Regelung zementiert existierende Marktpositionen; neue Anbieter, Start-ups und Nischendienste haben dabei das Nachsehen.
Bevor der Vertrag in Kraft treten kann, steht noch die Notifizierung bei der Europäischen Kommission und eine Ratifikation durch die Länderparlamente aus. Letztere können den Vertrag nur als Ganzes bestätigen oder ablehnen.