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12.07.2022
Mit dem Beschluss des „Osterpakets“ ist neben dem Erneuerbare-Energien-Gesetz auch ein wichtiger Paragraf im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) mit durchgewunken worden: Der Paragraf 14a des EnWG legt mit weiteren Regelungen zusammen die Grundlage für ein stabiles und zuverlässiges Energiesystem in Deutschland. Er erlaubt es, durch finanzielle Anreize ein marktwirtschaftliches Netzengpassmanagement zu realisieren.
Der Bundesnetzagentur wurde mit Verabschiedung des Gesetzes die Zuständigkeit für die konkrete Ausgestaltung übertragen. Der ZVEI setzt sich für finanzielle Vergünstigungen, etwa durch reduzierte Netzentgelte, ein, um netzdienlichen Strombezug zu belohnen. Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie E-Autos oder Wärmepumpen mit Warmwasserspeicher würde es so attraktiv werden, in Zeiten sehr hoher Netzauslastung weniger oder kein Strom zu verbrauchen. Sehr wichtig ist hier aus ZVEI-Sicht, dass von Beginn an alle beteiligten Gruppen, insbesondere auch Technologiehersteller, in diese Prozesse eingebunden werden.
Der Anteil der erneuerbaren Energien im Strommix wächst – einen Anteil von 49 Prozent hatten diese laut BDEW im ersten Halbjahr 2022. Ebenso geht es mit der Elektrifizierung der Sektoren Wärme und Mobilität voran und damit steigt auch die Zahl der potenziell vollflexiblen Kunden und Prosumern. Zeitgleich steigt die Belastung der Stromnetze. Um diese nicht zu überlasten und möglichst viel erneuerbaren Strom in das Energiesystem zu integrieren, braucht es mehr Flexibilität im Netz. Ein wichtiger Schlüssel dazu ist die Ansteuerung von Verbrauchseinrichtungen über den digitalen Netzanschlusspunkt. Nur so können die Flexibilitätspotenziale von Wärmepumpen, Speichern, Ladesäulen und weiteren durch das Stromnetz nutzbar gemacht werden. Technisch ist dies bereits heute möglich. Aber: Nun muss auch die regulatorische Seite nachziehen, systemische Anreize für den Flexibilitätsausbau und dessen Nutzen seitens Netzbetreiber setzen und die Teilnahme der Endnutzerseite attraktiv gestalten. Nach dem EnWG ist vor dem Steuerbare-Verbraucher-Gesetz. Erst mit diesem Gesetz erhalten die Netzbetreiber die Rechts- und Planungssicherheit für diese Flexibilitätsnutzung. Es muss endlich kommen und darf nicht zur Bremse für Investitionen in Klimaschutztechnologien werden.