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06.11.2024

Temu: EU-Kommission eröffnet Verfahren

Online-Marktplätze aus Nicht-EU-Staaten wie Temu, die billige Produkte direkt aus Fernost vertreiben, etablieren sich zunehmend. Europäische Standards und Sicherheitsbestimmungen werden hierbei nicht durchgehend eingehalten, Verbrauchergefährdung und Wettbewerbsverzerrungen sind die Folge. Deutschland und andere EU-Staaten drängen auf wirkungsvolle Maßnahmen gegen Verstöße, die Kommission hat kürzlich ein förmliches Verfahren eröffnet.

Nicht nur mit Kleidung und Dekoartikeln, sondern auch bei Elektronik: Online-Marktplätze wie Temu bieten nahezu alle erdenklichen Produkte zu konkurrenzlos günstigen Preisen an. Der Versand erfolgt in der Regel aus China, am Zoll vorbei, direkt an die Haushalte. Möglich macht das die Zollfreigrenze von 150 Euro Warenwert. Ein sehr starkes Wachstum der Plattformen ist die Folge, auch zu Lasten der Inländer. Problematisch ist das, weil die angebotenen Waren EU-Standards nicht durchgängig einhalten und die schiere Menge an Paketen die Marktüberwachung nahezu unmöglich macht. Laut EU-Kommission wurden 2023 2,3 Milliarden derartige Pakete mit einem Warenwert von insgesamt 28 Milliarden Euro in die EU eingeführt– 80 Prozent davon kamen aus China. Für 2024 wird ein Aufkommen von 4 Milliarden Paketen geschätzt. Eine flächendeckende Kontrolle ist entsprechend unrealistisch.

Aus Sicht des ZVEI liegen mit Marktüberwachungsverordnung, allgemeiner Produktsicherheitsverordnung und Digital Service Act rechtlich die erforderlichen Instrumente vor. Nun sind Politik und Behörden gefragt, diese auch zur Anwendung zu bringen, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen und Verstöße konsequent zu ahnden (Kurzposition/ ZVEI-Seiter). Denn die Hersteller von Consumer-Geräten sind zunehmend von Temu-Marktaktivitäten betroffen. Über ein Viertel der Verbraucherinnen und Verbraucher hat bereits Käufe über die Plattform getätigt, 23 Prozent davon erwarben Elektronik-Produkte. Und obwohl zwei von fünf der befragten Nutzer schlechte Erfahrungen mit der Online-Plattform gemacht haben, will über die Hälfte Temu weiterhin nutzen. Diese und weitere Ergebnisse der im Auftrag des ZVEI von der GfK durchgeführten Umfrage thematisiert der ZVEI ebenso gegenüber Öffentlichkeit und Politik wie die Notwendigkeit gegen Wettbewerbsverzerrung und Verbraucher-Gefährdungen vorzugehen zur Presseinformation

Nachdem die EU-Kommission Temu (und auch Shein) im Sommer 2024 als sehr große Online-Plattform unter dem EU „Digital Service Act (DSA)“ eingestuft hat, waren diese gefordert, eine Risikoanalyse vorzulegen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um z. B. gegen Verbrauchergefährdung vorzugehen. Ende Oktober leitete die EU-Kommission dann ein Verfahren gegen Temu nach dem DSA ein. Im Fokus stehen verschiedene Vorwürfe: Temu verhindere nicht wirksam, dass betrügerische Händler die Plattform für den Verkauf illegaler Inhalte und Produkte missbrauchen. Weiterhin stehen die Bonus- und Belohnungsmechanismen der Plattforum sowie die Einhaltung der Vorgaben zu Werbung auf dem Prüfstand. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, könnte es Geldbußen oder Auflagen geben.

Erst kürzlich hatte Deutschland sich gegenüber der EU für zügige Maßnahmen gegenüber Temu und ähnlichen Plattformen eingesetzt. Die Bundesregierung hatte sich dazu gemeinsam mit Österreich, Polen, Dänemark, Frankreich und den Niederlanden an den Ministerrat gewandt und neben konsequenter Umsetzung des DSA eine Stärkung von Zoll und Marktüberwachung sowie eine schnellere Umsetzung der Zollreform, u.a. die Abschaffung der 150 Euro-Freigrenze gefordert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat dazu einen „Aktionsplan E-Commerce“  veröffentlicht. Dieser sieht neben den bereits angeführten Instrumenten auch eine verstärkte Zusammenarbeit der nationalen und europäischen Marktüberwachungsbehörden vor.

 

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