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18.10.2019

Themen und Trends aus der Sicherheitstechnik

Angesichts der wachsenden Möglichkeiten moderner Sicherheitstechnik werden rechtliche und normative Rahmenbedingungen immer relevanter. Auch für diese Branche sind Digitalisierung und daraus entstehende neue Geschäftsmodelle Herausforderung und Chance zugleich. Was die Errichter und Planer von sicherheitstechnischen Anlagen jetzt und in naher Zukunft beschäftigt, stellte die ZVEI-Arbeitsgemeinschaft am 18. Oktober 2019 in einem Fachpressegespräch vor.

Ein aktuelles Thema ist die Übertragung von Brandalarmen zur Feuerwehr. Brandmeldeanlagen werden mithilfe sogenannter Alarmübertragungsanlagen (AÜA) auf die Feuerwehr aufgeschaltet, damit im Brandfall schnell alarmiert, geholfen und gelöscht werden kann. Für den normgerechten Betrieb einer Brandmeldeanlage muss die Verfügbarkeit dieser AÜA überwacht und dokumentiert werden. Die Feuerwehr ist hierfür nach den gesetzlichen Vorgaben nicht zuständig. Sofern durch die jeweilige Kommune kein Konzessionär oder Alarm-Provider mit dem Betrieb der AÜA beauftragt ist, ist der Betreiber oder Errichter dafür verantwortlich. Hier kann es in der Praxis zu Schwierigkeiten kommen, da weder der Betreiber noch die Fachfirma eine normenkonforme Lösung gewährleisten können.

Der Umgang mit gebrauchten oder vom Kunden beigestellten Produkten ist ein wei-teres der relevanten Branchenthemen. Sofern eine technisch und rechtlich ordnungsgemäße Lösung mit den vom Kunden beigestellten Produkten nicht realisiert werden kann, sollte der Errichter darauf hinweisen und seine Bedenken dokumentieren.

Die Sicherheit in Pflege- und Altenheimen ist vor dem Hintergrund der Kapazitätssituation in den Einrichtungen, der zunehmenden Verweildauer der Patienten und der absehbaren demografischen Entwicklung ein Thema von hoher gesellschaftlicher Relevanz. Im Rahmen des Fachpressegesprächs berichteten die Experten über die sicherheitstechnischen Konstellationen und Mängel, auf die Planer, Errichter und Instandhalter hier im Alltag treffen und über mögliche Lösungsansätze.

Durch einige der Änderungen in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil C „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ (ATV) wird die Position des Elektroplaners gestärkt. Im Zuge der Änderungen wurden 14 der 54 ATV fachtechnisch überarbeitet. Für Elektroplaner sind hier vor allem interessant: DIN 18382 Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen sowie DIN 18384 Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und Erdungs-anlagen. Über Einzelheiten wurde im Rahmen des Pressegesprächs informiert.

Die Prozesse rund ums Bauen werden digitalisiert. Das stellt nicht nur die Planer vor Herausforderungen. Building Information Modeling (BIM) gewinnt an Bedeutung. Die Elektrotechnische Fachplanung ist als Teil der TGA-Gewerke grundsätzlich am BIM Prozess beteiligt und muss den Anforderungen an den Gesamtprozess entsprechen. Vor allem ist aber der LoD (Level of Detail) der jeweiligen Planungsphase zu beachten und eine Überdetaillierung zu vermeiden. Es ist davon auszugehen, dass für die einzelnen Fachplanungen geeignete branchenspezifische Software zu Einsatz kommt. Von daher ist eine integrale Planung auf Basis eines „Open BIM“-Ansatzes ein mögliches Szenario. Die Arge hat sich bereits 2018 im Rahmen des „Planer-Info-Tages“ schwerpunktmäßig mit BIM beschäftigt; das Thema hat in der gesamten Elektroindustrie einen hohen Stellenwert.

Für die Betreiber von Gefahrenmeldeanlagen hat die Arge Errichter und Planer ein neues Merkblatt veröffentlicht. Hier finden Betreiber alle Informationen zu Verantwortlichkeiten, Zyklen und Prozessen zur Begehung und Instandhaltung sicherheitstechnischer Anlagen, die in Normen definiert sind. Das Merkblatt weist außerdem auf rechtliche Aspekte hin.

Remote Services – also Dienstleistungen aus der Ferne – werden immer wichtiger. Um die Belange aller sicherheitstechnischen Gewerke abzubilden und ihnen einen europaweit gültigen Rahmen zu geben, gibt es ein europäisches Normungsprojekt.  Hier werden allgemeine Anforderungen (z.B. an Anlagen oder Plattformen) definiert sowie applikationsspezifische Erfordernisse und Sonderfälle („lone worker“).

Gebäude Arge Errichter und Planer Sicherheit

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