Termine
08.09.2020
Batterien sind Gefahrgüter. Beim Transport von Batterien müssen deshalb verschiedene Regelungen des Transportrechts beachtet werden. Die Regelungen sind umfangreich und nicht immer leicht zu verstehen. Der ZVEI hat deshalb in verschiedenen Merkblättern die wichtigsten Regelungen aus dem ADR und von der IATA zusammengefasst.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Merkblätter:
Merkblatt Nr. 5:
Transport von Batterien (2019)
(Das „Standardwerk“ zum Transport von Blei- und Lithiumbatterien, sowie deren Rohstoffe)
Merkblatt Nr. 36:
Versand von Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Ionen-Batterien in/mit Geräten (2019)
Merkblatt No.36 (english version):
Shipment of Lithium-Ion Batteries (2019)
Bestimmungen für den Transport im Luftverkehr:
Für den Transport von Batterien im Luftverkehr gelten besondere Bestimmungen. Die Internationale Luftfahrtvereinigung IATA veröffentlicht auf ihrer Homepage die jeweils aktuellen Vorschriften für „gefährliche Güter“, die von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern mitgeführt werden dürfen (Tabelle 2.3 A der Dangerous Goods Regulations“). Darunter befinden sich auch Vorschriften für bestimmte Batterien (inkl. Akkumulatoren und Powerbanks). Die jeweils aktuellen Vorschriften für Batterien, die von Passagieren mitgeführt werden dürfen, sind u.a. in deutscher Sprache verfügbar unter:
http://www.iata.org/whatwedo/cargo/dgr/Pages/dgr-guidance.aspx