Termine
20.10.2021
Das TV-Gerät ist kaputt und muss entsorgt werden – aber wie genau geht das eigentlich fachgerecht? 70 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher fühlen sich hierzu gut informiert. Doch bei der fachgerechten Entsorgung von Geräten der Unterhaltungselektronik wie TV-Geräten oder DVD-Playern gibt es auch noch Verbesserungspotenzial. Das zeigt eine aktuelle Verbraucherumfrage, des Meinungsforschungsinstituts Innolink im Auftrag des ZVEI.
So zeigen die Ergebnisse der Umfrage leider auch, dass Unterhaltungselektronik immer noch zu häufig im Restmüll entsorgt wird, denn immerhin jeder zehnte Befragte gab an, alte Geräte so zu entsorgen. Zudem halten 14 Prozent der Befragten eine Entsorgung über einen privaten Schrottsammler, der sich etwa per Flugblatt ankündigt, für richtig. Damit liegen sie falsch: die Entsorgung über einen privaten Sammler ist nicht fachgerecht. Sie birgt dasselbe Problem wie die Entsorgung im Restmüll: wichtige Rohstoffe gehen verloren.
Denn Elektro-Altgeräte sind nicht einfach nur Müll, sondern eine Quelle für recyclebare Rohstoffe. Gerade für ein rohstoffarmes Land wie Deutschland sind sie unverzichtbar. An dieser Stelle ist auch zu erwähnen, dass sich bei rund 40 Prozent der Befragten noch Geräte im Haushalt befinden, die eigentlich entsorgt werden sollten. Wiederum 37 Prozent dieser Geräte sind Unterhaltungselektronik. Neben recyclebaren Rohstoffen sind in vielen Geräten zudem Batterien, Akkus oder andere, teilweise gefährliche Stoffe verbaut, die fachgerecht entsorgt werden müssen.
Positiv ist: Der große Teil der Geräte, die entsorgt werden, wird aber richtig entsorgt wird. Hierzu nutzen die Verbraucherinnen und Verbraucher meist die kommunalen Angebote. So werden beispielsweise drei Viertel der Geräte der Unterhaltungselektronik auf dem Wertstoffhof oder durch die Abholung des kommunalen Entsorgers entsorgt.
Noch unzureichend bekannt sind den Verbraucherinnen und Verbrauchern dagegen die Bedingungen zur Rückgabe über den Handel. Zwar kennen gut 26 Prozent der Befragten die Möglichkeit der Übergabe des Altgeräts an den Händler bei der Lieferung des neuen Geräts, aber nur elf Prozent der Befragten wissen, dass ab 2022 die Abgabe im größeren Lebensmitteleinzelhandel möglich sein wird: Beim Kauf eines neuen Gerätes kann dort künftig ein Altgerät der gleichen Art kostenfrei zurückgegeben werden.
Um diese „Wissenslücken“ zu schließen und somit Sammelquoten zu erhöhen und die Kreislaufwirtschaft zu stärken, informiert die Stiftung ear als Gemeinsame Stelle der Hersteller bundesweit r über die korrekte Entsorgung von elektronischen Altgeräten. Dies geschieht im Rahmen ihres gesetzlichen Informationsauftrags vor allem mit der Kampagne „Plan E“. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das Umweltbundesamt wie auch der ZVEI und seine Mitglieder unterstützen diese Kampagne. Mehr dazu finden Sie unter www.e-schrott-entsorgen.org
Weitere Informationen zur fachgerechten Entsorgung von Elektro-Altgeräten finde Sie auch unter Elektro-Altgeräte richtig entsorgen - zvei.org sowie im "Watts On"-Beitrag Das doppelte Leben unserer Elektronik | Watts On - zvei.org.
Die Umfrage wurde im September 2021 vom Meinungsforschungsinstitut Innolink im Auftrag des ZVEI durchgeführt. Befragt wurden 1.511 Personen in Deutschland.