Termine
08.07.2020
VDMA und ZVEI forderten am 3. Juli 2020 eine rasche Ratifizierung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPG) durch Deutschland. Die beiden Verbände vertreten zwei der führenden Industriezweige Deutschlands, die in besonderem Maße innovationsgetrieben und daher von einem funktionierenden Patentwesen in der EU abhängig sind. Daher wäre eine rasche Ratifizierung für unsere Mitglieder von Vorteil. Das Übereinkommen bringt - wie in unserer Position dargelegt - den Mitgliedsunternehmen mehr Rechtssicherheit, eine Senkung der Kosten, mehr Wettbewerbsfähigkeit, eine Ankurbelung des Wirtschaftswachstums nach dem Ausbruch von Covid-19, mehr Forschung und Entwicklung sowie eine Stärkung der EU-Industriepolitik.
Das EPG-Übereinkommen hängt seit Jahren ausschließlich von einer Ratifizierung durch Deutschland ab. Als patentaktivster EU-Mitgliedstaat muss Deutschland dieses Übereinkommen ratifizieren. Ohne eine Ratifizierung kann das EU-Einheitspatentpaket, das aus zwei EU-Verordnungen über das EU-Einheitspatent und dem EPG-Übereinkommen besteht, nicht angewandt werden. Der Deutsche Bundestag verabschiedete 2017 ein entsprechendes Vertragsgesetz als Grundlage für eine deutsche Ratifizierung. Jedoch erklärte das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 das Vertragsgesetz für nichtig, weil es zwar einstimmig, aber nicht mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages verabschiedet worden war. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat im Juni 2020 einen Referentenentwurf für einen neuen Beschluss des Vertragsgesetzes vorgelegt.
VDMA und ZVEI fordern in der gemeinsamen Position das Ministerium und den Gesetzgeber auf, das Gesetzgebungsverfahren und die Ratifizierung zügig zum Abschluss zu bringen damit das EU-Einheitspatentpaket endlich angewendet werden kann.