Die Vereinbarungen, eine Roadmap zur Entwicklung und Umsetzung innovativer E-Health-Lösungen zu erarbeiten (S. 35) bzw. das bestehende E-Health-Gesetz im Zuge technologischer Innovationen im Dialog mit allen Akteuren weiterzuentwickeln und einen konkreten Aktionsplan bis 2020 mit Maßnahmen und Meilensteinen aufzustellen (S. 47), sind weitere wichtige Weichenstellungen. Beide Ansätze sollten aber entsprechend dem Aufruf der Verbände der industriellen Gesundheitswirtschaft in einem gemeinsamen Prozess zur Entwicklung eines eHealth-Zielbildes gebündelt werden. Dabei sollte von Anfang an auf eine ressortübergreifende Koordinierung innerhalb der Bundesregierung und eine Mitwirkung aller Beteiligten des Gesundheitssystems geachtet werden.
Nur auf Basis eines solchen nationalen eHealth-Zielbildes können andere vereinbarte Ziele im Kapitel eHealth und Gesundheitswirtschaft, wie die Einführung der elektronischen Patientenakte (S. 101), die Stärkung der sektorübergreifenden Versorgung (S. 96), die Einführung der neuen Notfallzentren (S. 99) und die verbesserte Bekämpfung der Volkskrankheiten (S. 97), erreicht werden. Alle diese Ziele beeinflussen sich gegenseitig und sind Teil einer umfassenden Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft, für die ein gemeinsames Zielbild aller Beteiligten des Gesundheitssystems notwendig ist.
Aber auch die Stärkung der medizinischen Versorgung und der Pflege im ländlichen Raum sowie die geplanten Änderungen bei der Versorgungsplanung (S. 97) profitieren, wenn sie als Teil einer umfassenden Strategie zur Digitalisierung der Gesundheitsversorgung angegangen werden. In diesem Zusammenhang sollte auch die Wirkung der Festlegung geprüft werden, dass die Patienten Eigentümer der Daten sind (S. 101). Eine enge Eigentumsregelung kann neue Hürden für die Nutzung von Daten im Gesundheitsbereich schaffen.