Gleich zu Beginn des Koalitionsvertrags wird festgehalten, dass die Förderung digitaler Lösungen ein zentrales Anliegen der Koalition ist, welches durch eine Offensive für Bildung, Forschung und Digitalisierung (S. 11) gefördert werden soll. Für den Bereich Gesundheit gehören zu einer solchen Offensive klare Regelungen für die Nutzung von personenbezogenen und nicht-personenbezogenen Daten. Die geplante Kommission zur Datenethik, die Regierung und Parlament innerhalb eines Jahres einen Entwicklungsrahmen für Datenpolitik, den Umgang mit Algorithmen, Künstlicher Intelligenz und digitalen Innovationen vorschlagen soll (S. 47), muss sich deshalb explizit mit der Nutzung von Gesundheitsdaten beschäftigen. Zusätzlich muss auch das Ziel eines freien Datenverkehrs in Europa, ohne einseitige nationale Regelungen, realisiert werden, um die europaweite Umsetzung von digitalen Geschäftsmodellen zu erleichtern (S. 48). Die Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung ohne weitere Einschränkungen im Gesundheitsbereich ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Die Koalition würde damit auch dem Ziel, den Wirtschaftsstandort Deutschland durch Bürokratieabbau und auch durch 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben zu fördern (S. 13), Rechnung tragen.
Gleiches gilt für das Vorhaben, die Chancen und den Nutzen behördlicher Verwaltungsdaten für die Wirtschaft sowie für Bürgerinnen und Bürger noch weiter zu verbessern, indem im Rahmen eines zweiten Open Data Gesetzes die Bereitstellung von Open Data ausgeweitet wird (S. 46). Gerade im Gesundheitsbereich liegen umfangreiche Datenbestände vor, die für die Versorgungsforschung nicht genutzt werden können, weil der Zugriff beschränkt ist. Sind diese Daten als Open Data verfügbar, fördert dies auch die Auseinandersetzung mit der notwendigen Datenintegration.
Die Forderung des ZVEI nach einheitlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung und Analyse von anonymisierten und pseudonymisierten Versorgungsdaten kann so erfüllt werden.