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20.10.2022

ZVEI-Empfehlungen zur Novellierung des Gesetzesvorhabens Data Act

Der ZVEI empfiehlt praxisorientiertere Änderungen zum Gesetzesvorhaben "Data Act"

Am 23. Februar 2022 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über harmonisierte Vorschriften für den fairen Zugang zu und die faire Nutzung von Daten (das "Datengesetz" oder Data Act) veröffentlicht.
Die deutsche Elektro- und Digitalindustrie verzahnt mit ihren Produkten und Lösungen die analoge und digitale Welt und gestaltet diesen Wandel aktiv mit. Der faire Zugang zu und die Nutzung von Daten ist eine Voraussetzung für die digitale und grüne Transformation der Wirtschaft und schafft Werte für die Gesellschaft. Deshalb unterstützt der ZVEI die im Datengesetzentwurf formulierten Ziele. Damit das Datengesetz eine optimierte Datenverwendung realisieren kann, müssen jedoch einige Unsicherheiten beseitigt werden. 
Unsere Änderungsvorschläge sind vor dem Hintergrund zu sehen, dass die meisten Rechtsunsicherheiten und regulatorischen Hindernisse darauf zurückzuführen sind, dass der Vorschlag auf einem sehr vereinfachten und nicht praxisgerechten Verständnis des industriellen Umfeldes beruht. Wir schlagen daher vor:
 

  • Um eine optimierte Datenallokation in Europa zu fördern, sollte das Datengesetz Datenflüsse entlang der gesamten Wertschöpfungskette von TIER 1 bis TIER n unterstützen, auch gegenüber Herstellern, die - faktisch - keine Daten besitzen oder erhalten, die durch die Verwendung ihrer Produkte oder Komponenten entstehen.
  • Darüber hinaus deckt Kapitel II des Vorschlags sowohl B2B als auch B2C ab, ungeachtet der unterschiedlichen Bedürfnisse in den jeweiligen Kontexten. Damit sind Rechtsunsicherheiten für Unternehmen vorprogrammiert. Wir empfehlen nachdrücklich, die Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von B2B- und B2C-Daten im Datengesetzentwurf zu trennen. 

 
Mit diesem Papier knüpfen wir an unsere früheren Stellungnahmen an und empfehlen den politischen Entscheidungsträgern der EU einige konkrete Änderungen, um die neue Verordnung zweckmäßig zu gestalten und sie für Unternehmen praktikabel zu machen, damit sie in der nächsten Phase der Datenwirtschaft florieren können.
 

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