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23.10.2024

ZVEI-Stellungnahme zum ElektroG

Am 9. Oktober wurde der Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) im Bundeskabinett verabschiedet.

In früheren Stellungnahmen haben wir dafür plädiert, von einer erneuten Novellierung des ElektroG zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen. Gleichwohl können wir das Anliegen des Gesetzgebers nachvollziehen, punktuelle Ergänzungen am ElektroG vorzunehmen und damit die Ziele des Koalitionsvertrages umzusetzen. 
 
Der vorliegende Regierungsentwurf setzt deutliche Akzente mit Regelungen wie:

  • einheitliches Sammelstellenlogo, 
  • stärkere Beaufsichtigung der Anlieferung an kommunalen Sammelstellen, 
  • Anforderungen an die Sammlung von Einweg-e-Zigaretten. 

Wir begrüßen zudem die Verlängerung der Frist von monatlich auf jährlich bei der Meldung von ins Ausland verbrachten Elektro- und Elektronikgeräte, die zuvor in Deutschland in Verkehr gebracht wurden, sowie von Eigenrücknahmen der Hersteller. Insbesondere die Änderung bei den Eigenrücknahmen kann Bürokratielasten senken und einen Anreiz für die Ausweitung der Eigenrücknahmen der Hersteller liefern.   
 
Mit Blick auf das bevorstehende parlamentarische Verfahren haben ZVEI und Bitkom eine gemeinsame Stellungnahme verfasst. Darin fordern wir:

  1. Entsorgungsinformationen gegenüber Privathaushalten und Gewerbetreibenden sollten digital erfolgen können. Das zwingende Beifügen einer schriftlichen Information zum Gerät ist nicht mehr zeitgemäß und verursacht ein hohes Papier- und Abfallaufkommen.
  2. Über den Regierungsentwurf hinausgehende Änderungen am ElektroG sollten zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgenommen werden. Weitergehende Änderungen sollten ausschließlich im Rahmen der anstehenden Revision der europäischen Altgeräterichtlinie (WEEE) erfolgen. 
     
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