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23.10.2024
Am 9. Oktober wurde der Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) im Bundeskabinett verabschiedet.
In früheren Stellungnahmen haben wir dafür plädiert, von einer erneuten Novellierung des ElektroG zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen. Gleichwohl können wir das Anliegen des Gesetzgebers nachvollziehen, punktuelle Ergänzungen am ElektroG vorzunehmen und damit die Ziele des Koalitionsvertrages umzusetzen.
Der vorliegende Regierungsentwurf setzt deutliche Akzente mit Regelungen wie:
Wir begrüßen zudem die Verlängerung der Frist von monatlich auf jährlich bei der Meldung von ins Ausland verbrachten Elektro- und Elektronikgeräte, die zuvor in Deutschland in Verkehr gebracht wurden, sowie von Eigenrücknahmen der Hersteller. Insbesondere die Änderung bei den Eigenrücknahmen kann Bürokratielasten senken und einen Anreiz für die Ausweitung der Eigenrücknahmen der Hersteller liefern.
Mit Blick auf das bevorstehende parlamentarische Verfahren haben ZVEI und Bitkom eine gemeinsame Stellungnahme verfasst. Darin fordern wir: