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27.08.2020
Zu den Energielabeln für Konsumgüter steht eine Grundsatzreform bevor: Im Dezember 2019 hat die EU-Kommission Verordnungen zu den neuen Energielabeln für Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühl- und Weinlagergeräte sowie Fernsehgeräten veröffentlicht.
Diese Reform bringt erhebliche Änderungen mit sich, insbesondere die Streichung der Plusklassen und damit die Rückkehr zur ursprünglichen Effizienzskala von A bis G. Lieferanten, Händler und Verbraucher werden umdenken müssen. Zudem gibt es nun im Gegensatz zur letzten Reform im Jahr 2010 einen festen Stichtag – 1. März 2021 – und eine sehr kurze Übergangszeit für den Umstieg auf das neue Label.
In diesem Zusammenhang hat der ZVEI eine Informationsbroschüre erstellt, die Hintergründe der Revision, Fristen, Pflichten von Herstellern und Händlern, die neuen Ökodesign-Anforderungen in Bezug auf Ressourceneffizienz und die neuen Energielabel selbst erläutert.