Termine
15.11.2024
EU 2023/1230
Die EU-Kommission hat die Maschinenrichtlinie zur Maschinenverordnung (MVO) weiterentwickelt, um den erweiterten technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Unter anderem werden Anforderungen hinsichtlich des Schutzes gegen Beeinflussung (Protection against Corruption) definiert und Aspekte aus der Anwendung künstlicher Intelligenz (maschinelles Lernen) berücksichtigt.
Auch hat die Maschinenverordnung die Bewertung von Software weiter fokussiert. So wird in der Maschinenverordnung Software, die Sicherheitsfunktionen wahrnimmt als Sicherheitsbauteil deklariert mit entsprechenden Rechten und Pflichten für das Inverkehrbringen.
Einen Überblick hierzu bietet die vorliegende Broschüre.