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15.02.2022
Die Anforderungen hinsichtlich funktionaler Sicherheit von Maschinen und Anlagen sind in Europa durch die Maschinenrichtlinie und den damit verbundenen harmonisierten Normen festgelegt. Doch auch in anderen Weltregionen gewinnt Funktionale Sicherheit zunehmend an Bedeutung. Im ZVEI befasst sich der Technische Ausschuss Sicherheitssysteme in der Automation (TA Si) mit der funktionalen Sicherheit und veröffentlicht Informationen und Positionen zu unterschiedlichen Themenkomplexe:
Die sichere Automation hat sich von der Elektromechanik, über Elektronik hin zu Bus- und Ethernetbasierten Schnittstellen entwickelt. Sichere Sensoren, Steuerungen und Aktoren beinhalten heute dynamisierte sichere Schnittstellen.
Das gemeinsam mit der Automatisierungsinitiative deutscher Automobilhersteller (AIDA) überarbeitete Positionspapier (Edition 2.0) stellt – ausgehend vom heutigen Stand der Technik – ein Konzept der Klassifizierung von sicheren elektronischen 24 V-Schnittstellen vor. In Zukunft hat der Anwender so einerseits den Vorteil der Funktionssicherheit und andererseits eine deutliche Zeitersparnis im Engineering-Prozess.
Die kennzeichnenden Merkmale der in diesem Positionspapier beschriebenen binären 24 V-Schnittstellen sind Interface-Typen mit dynamischen Testimpulsen. Der Zweck dieses Papieres ist die Festlegung von Begriffen, Kennzeichnender Merkmale der Interface Typen und notwendiger Produktinformationen des Herstellers (Technische Daten) für Interface Typen. Es handelt sich hierbei um die technische Beschreibung der Interface Typen. Es findet keine sicherheitstechnische Bewertung in diesem Papier statt.
Die Sicherheit von Maschinen wird heute in erheblichem Umfang durch elektrische Bauteile realisiert, die oft in einem Schaltschrank untergebracht sind. Es bestehen immer wieder Unsicherheiten, wer von den an diesen Prozessen Beteiligten die Verantwortung für die Kon- formität trägt und ob ein Schaltschrank von der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU oder als Sicherheitsbauteil von der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfasst wird.
In einer Veröffentlichung auf Ihrer Internetseite hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) dargestellt, dass Schaltschränke unter bestimmten Bedingungen „Sicherheitsbauteile“ im Sinne der Maschinenrichtlinie sind und dann die Anforderungen die- ser Richtlinie erfüllen müssen. Durch die heute üblichen und im Einzelfall sehr verschieden- artig ausgestalteten arbeitsteiligen Wertschöpfungsketten und Zulieferprozesse sind jedoch weitere Fallunterscheidungen nötig. Daraus folgen unterschiedliche rechtliche Einordnungen des Produkts innerhalb des EU-Harmonisierungsrechts zum Inverkehrbringen und Verant- wortlichkeiten der Beteiligten. Aus diesem Grund sah der ZVEI sich veranlasst, das beiliegende Positionspapier zu verfassen.
Die Anforderungen hinsichtlich funktionaler Sicherheit von Maschinen und Anlagen sind in Europa durch die Maschinenrichtlinie und den damit verbundenen harmonisierten Normen festgelegt. Doch auch in anderen Weltregionen gewinnt Funktionale Sicherheit zunehmend an Bedeutung. Denn alle industriellen Prozesse beeinhalten letztendlich das Risiko, Menschen zu verletzten, Produktionsanlagen zu zerstören oder die Umwelt zu beeinträchtigen. Die Regelungen und Anforderungen für das Inverkehrbringen von Produkten sind jedoch in verschiedenen Weltregionen deutlich unterschiedlich. In der Broschüre „Prinzipen des Marktzugangs in verschiedenen Weltregionen“ werden daher typische Marktzugangsmodelle an den Beispielen Europa, China, USA und Brasilien mit ihren spezifischen Vor- und Nachteilen erläutert und die hier geltenden Anforderungen und Regularien erklärt. Die Broschüre ist auch in englischer Sprache erschienen.