Termine
16.12.2019
Antworten auf diese Fragen sowie weitere Informationen finden sich im neu erschienenen Info-Flyer „Gemeinsam für eine saubere Umwelt“, welcher in Zusammenarbeit der Verbände ZVEI und BHE sowie der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ veröffentlicht wurde und hier kostenlos zum Download bereitsteht.
Grundsätzlich gibt es sowohl für Elektro-Altgeräte als auch für Batterien bestimmte Gesetze zur ordnungsgemäßen Entsorgung. Elektronische Geräte enthalten nämlich neben wertvollen Rohstoffen oft auch Schadstoffe, die andernfalls unkontrolliert in den weiteren Stoffkreislauf gelangen würden und dadurch erhebliche Schäden verursachen könnten. Sie gehören daher nicht in den Hausmüll! Nicht erlaubt ist zudem, die Geräte über Schrottsammlungen bzw. -sammler zu entsorgen: Bußgelder sind sonst die Folge.
Was ist also zu tun? Wenn sich die Batterien einfach herausnehmen lassen, muss der Besitzer des Altgerätes dies vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle erledigen. Sofern dafür spezielles Werkzeug erforderlich sein sollte, braucht der Besitzer dies nicht zu tun, da er den Melder sonst zerstören müsste.
In jedem Fall kann der Verbraucher seine Altgeräte für ihn selbst kostenfrei bei den kommunalen Sammelstellen (in der Regel die Wertstoffhöfe der Kommunen) abgeben. Manche Hersteller verfügen auch über ein eigenes Rücknahmesystem für die unentgeltliche Rückgabe von Altgeräten. Darüber hinaus sind aber seit 2015 unter bestimmten Voraussetzungen auch der stationäre Handel und der Onlinehandel zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Ausführlichere Informationen dazu finden sich in unserem Artikel "Elektro-Altgeräte richtig entsorgen".