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13.10.2021
Elektrogeräte sind ein selbstverständlicher Teil unseres Alltags. Mit ihnen bereiten wir Speisen zu, schauen Filme oder kommunizieren. Eines Tages sind diese Geräte nicht mehr nutzbar. Das bedeutet aber nicht, dass sie wertlos sind: Elektro-Altgeräte enthalten wertvolle Rohstoffe, die wiederverwertet und so erhalten werden können. Teilweise sind aber auch gefährliche Stoffe verbaut, die, wenn sie austreten, unserer Gesundheit und unserer Umwelt schaden können. Um das zu verhindern und das Recycling der Rohstoffe zu fördern, gibt es das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).
Damit möglichst viele Geräte gesammelt werden können, ist die Unterstützung durch die Verbraucher sehr wichtig. Genauso wie Restmüll, Altpapier oder auch Glasflaschen heute ganz selbstverständlich getrennt gesammelt werden, müssen auch Elektro-Altgeräte verantwortungsvoll und richtig entsorgt werden. Dabei gilt: Alle Geräte mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne gehören nicht in den Hausmüll. Fast alle Geräte, die Strom – ob aus der Steckdose, dem Telefonkabel, einer Batterie, Akkus oder Solarzellen – benötigen, fallen unter das ElektroG und zählen zu den recyclingfähigen Elektro-Altgeräten.
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, alte Geräte zu entsorgen. All diese Wege sind für den Verbraucher kostenlos:
Bei zusammengesetzten Produkten, zum Beispiel Schränken mit Beleuchtung, stellt sich die Frage, was wie zu entsorgen ist. Hierbei wird unterschieden zwischen
Auch hier ist das Symbol mit der durchgestrichenen Abfalltonne ein guter Wegweiser. Befindet sich das Symbol auf einem alten Gerät, gehört dieses in die Altgerätesammlung.
Enthalten Elektrogeräte Batterien oder Akkus, die nicht fest verbaut sind, wie zum Beispiel Akkuschrauber, Kameras und kabellose Tastaturen, müssen diese vor der Entsorgung entnommen und getrennt entsorgt werden. Auch alte Batterien gehören nicht in den Hausmüll. An den Rücknahmestellen für Altgeräte, aber auch im Handel und in öffentlichen Gebäuden stehen hierfür in der Regel spezielle Batterie-Sammelbehälter bereit. Sind Lithium-Ionen-Batterien und -Akkus beschädigt oder überhitzt, besteht Brandgefahr! Vor der Rückgabe des Altgeräts sind diese Batterien herauszunehmen und getrennt zu entsorgen. Im Zweifelsfall bei der Sammelstelle oder beim Hersteller nachfragen!
Als Gemeinsame Stelle der Hersteller hat die Stiftung ear am 14. November 2019 eine mehrjährige, deutschlandweite Kampagne gestartet, die Verbraucher über die Möglichkeiten der richtigen Elektro-Altgeräte-Entsorgung informiert. Der ZVEI und seine Mitglieder unterstützen diese Kampagne.