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13.10.2021

Elektro-Altgeräte richtig entsorgen

Elektrogeräte sind ein selbstverständlicher Teil unseres Alltags. Mit ihnen bereiten wir Speisen zu, schauen Filme oder kommunizieren. Eines Tages sind diese Geräte nicht mehr nutzbar. Das bedeutet aber nicht, dass sie wertlos sind: Elektro-Altgeräte enthalten wertvolle Rohstoffe, die wiederverwertet und so erhalten werden können. Teilweise sind aber auch gefährliche Stoffe verbaut, die, wenn sie austreten, unserer Gesundheit und unserer Umwelt schaden können. Um das zu verhindern und das Recycling der Rohstoffe zu fördern, gibt es das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).

Damit möglichst viele Geräte gesammelt werden können, ist die Unterstützung durch die Verbraucher sehr wichtig. Genauso wie Restmüll, Altpapier oder auch Glasflaschen heute ganz selbstverständlich getrennt gesammelt werden, müssen auch Elektro-Altgeräte verantwortungsvoll und richtig entsorgt werden. Dabei gilt: Alle Geräte mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne gehören nicht in den Hausmüll. Fast alle Geräte, die Strom – ob aus der Steckdose, dem Telefonkabel, einer Batterie, Akkus oder Solarzellen – benötigen, fallen unter das ElektroG und zählen zu den recyclingfähigen Elektro-Altgeräten.

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, alte Geräte zu entsorgen. All diese Wege sind für den Verbraucher kostenlos: 

  • Wertstoffhöfe: Bei Wertstoff- oder Recyclinghöfen der Kommunen können alte Geräte bequem abgeben werden. Dort werden verschiedene Behältnisse für die insgesamt sechs Sammelgruppen bereitgestellt. Mitarbeiter vor Ort helfen bei der richtigen Einsortierung. 
     
  • Abholung: Kommunen bieten in aller Regel die Möglichkeit, Altgeräte, genau wie Sperrmüll, zu Hause abholen zu lassen. Auf den Webseiten der kommunalen Abfallbetriebe gibt es Informationen und Kontaktdaten: Termin vereinbaren, am entsprechenden Tag Geräte vor die Tür stellen – fertig. 
     
  • Handel: Auch Elektronik-Fachgeschäfte mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von über 400 qm nehmen alte Elektrogeräte kostenlos zurück. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: 
    • 0:1-Rücknahme: Bis zu fünf Altgeräte, die nicht größer als 25 cm sind, können kostenfrei im Handel zurückgeben werden. Das gilt auch, wenn man kein neues Gerät im Laden kauft. Es ist auch nebensächlich, ob das alte Gerät in diesem Geschäft gekauft wurde oder nicht.
    • 1:1-Rücknahme: Beim Kauf eines neuen Elektrogeräts kann ein Altgerät der gleichen Geräteart kostenfrei zurückgegeben werden. 
       
  • Online- und Versandhandel: Wurde ein Elektrogerät online gekauft, muss der Online-Händler gewährleisten, dass deutschlandweit und in zumutbarer Entfernung eine Rückgabemöglichkeit besteht. Meistens werden hierfür Lösungen mit Paketdienstleistern oder Einzelhändlern angeboten. Auf den Webseiten der Online-Händler sind die nötigen Informationen zu finden.
     
  • Hersteller: Einige Hersteller bieten beim Kauf von Neugeräten freiwillig Rücknahmemöglichkeiten für Altgeräte an. Dazu beim Kauf direkt nachfragen.

Bei zusammengesetzten Produkten, zum Beispiel Schränken mit Beleuchtung, stellt sich die Frage, was wie zu entsorgen ist. Hierbei wird unterschieden zwischen
 

  • Elektroteil ist ein fest verbundener Bestandteil: Hierzu gehören zum Beispiel Badezimmerschränke mit fest eingebautem Licht. Produkt und Elektroteil sind fest verbunden und gehören zusammen - deswegen gehen dann beide Teile auch zusammen in die Altgerätesammlung.
     
  • Elektroteil ist nicht fest eingebaut: Das trifft zum Beispiel bei einer nachträglich in einen Schrank eingebauten Beleuchtung zu. Die ausgebaute Beleuchtung gehört in die Altgerätesammlung, der Schrank auf den Sperrmüll.

Auch hier ist das Symbol mit der durchgestrichenen Abfalltonne ein guter Wegweiser. Befindet sich das Symbol auf einem alten Gerät, gehört dieses in die Altgerätesammlung.

Enthalten Elektrogeräte Batterien oder Akkus, die nicht fest verbaut sind, wie zum Beispiel Akkuschrauber, Kameras und kabellose Tastaturen, müssen diese vor der Entsorgung entnommen und getrennt entsorgt werden. Auch alte Batterien gehören nicht in den Hausmüll. An den Rücknahmestellen für Altgeräte, aber auch im Handel und in öffentlichen Gebäuden stehen hierfür in der Regel spezielle Batterie-Sammelbehälter bereit. Sind Lithium-Ionen-Batterien und -Akkus beschädigt oder überhitzt, besteht Brandgefahr! Vor der Rückgabe des Altgeräts sind diese Batterien herauszunehmen und getrennt zu entsorgen. Im Zweifelsfall bei der Sammelstelle oder beim Hersteller nachfragen!

Als Gemeinsame Stelle der Hersteller hat die Stiftung ear am 14. November 2019 eine mehrjährige, deutschlandweite Kampagne gestartet, die Verbraucher über die Möglichkeiten der richtigen Elektro-Altgeräte-Entsorgung informiert. Der ZVEI und seine Mitglieder unterstützen diese Kampagne. 

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