Filter

Suchergebnisse: 3027

Herausforderung 9: Überregulierung von kassenindividuellen Verträgen hemmt den Marktzugang von Innovationen.

Verträge zur Integrierten Versorgung (IV) waren als innovationsfreundliche Alternative zur Regelversorgung angedacht, sind aber aufgrund einer übermäßigen Regulierung weit hinter den Erwartungen…

Mehr erfahren
Herausforderung 8: Die bestehenden gesetzlichen Vorgaben zur Methodenbewertung (durch RCTs) sind oftmals nicht mehr zeitgemäß.

Oberstes Kriterium ist und bleibt der Nachweis eines Patientennutzens. Bis dato werden fast ausschließlich randomisierte, kontrollierte Studien (RCTs) als Evidenznachweis akzeptiert. Deshalb ist es…

Mehr erfahren
Herausforderung 7: Lange Verfahren zur Bewertung verhindern, dass Innovationen schnell zum Patienten kommen.

Ein wichtiger Schritt ist es, die retrospektive Nutzenbewertung als weiteren Weg zur Evidenzerzeugung zu ermöglichen. Nach einer Potenzialbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss sollte…

Mehr erfahren
Herausforderung 6: Es bestehen Grauzonen in den Verantwortlichkeiten von Betreiber und Herstellern bei der IT-Sicherheit.

Auch die Hersteller von Medizinprodukten sind verpflichtet, die veränderte Gefährdungslage zu berücksichtigen. Der Expertenkreis „CyberMed“ innerhalb der „Allianz für Cyber-Sicherheit“ sollte…

Mehr erfahren
Herausforderung 5: Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für ein klar geregeltes System von Zugriffs- und Nutzungsrechten bei der Datenverarbeitung.

Jeder Leistungserbringer sollte dazu verpflichtet werden, mindestens ein klar definiertes System von Zugriffs- und Nutzungsrechten zu erstellen. Idealerweise wird dieses Rechtemanagement mit „log +…

Mehr erfahren
Herausforderung 4: Nicht alle Leistungserbringer sind dazu verpflichtet, ein (umfassendes) IT-Sicherheitskonzept auf dem Stand der Technik zu implementieren und aktualisieren.

Bisher sind nur Krankenhäuser, die zur Gruppe der kritischen Infrastruktur zählen, verpflichtet, ein IT-Sicherheitskonzept auf dem Stand der Technik zu implementieren und regelmäßig zu…

Mehr erfahren
Herausforderung 3: Das aktuelle Datenschutzmodell in Deutschland beruht auf Datensparsamkeit und beschränkt die Nutzung der Daten auf ursprünglichen Zweck der Datenerhebung.

Das aktuelle Datenschutzmodell in Deutschland beruht auf Datensparsamkeit und beschränkt die Nutzung der Daten auf den Grund der ursprünglichen Datenerhebung. Daten, die im Rahmen einer Diagnose…

Mehr erfahren
Herausforderung 2: Es fehlen klare Kriterien im Umgang mit personenbezogenen Daten.

Nach der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist bei der Nutzung von Daten ohne Personenbezug keine Einwilligung des Patienten notwendig. Wann aber der Personenbezug gegeben ist und wann…

Mehr erfahren
Herausforderung 20: Enge Zweckbindung für die Datenverarbeitung behindert Forschung und Entwicklung am Standort Deutschland.

Viele Menschen sind dazu bereit, ihre Gesundheitsdaten für Forschungs- und Versorgungszwecke zur Verfügung zu stellen. Dies ist wegen der engen Zweckbindung der Einwilligung zur Datenverarbeitung…

Mehr erfahren
Herausforderung 1: Föderale Struktur und unterschiedliche Länderzuständigkeiten erschweren Nutzung personenbezogener Daten.

Aufgrund der föderalen Struktur und der unterschiedlichen Länderzuständigkeiten im Bereich des Datenschutzes ist es zielführend, ein bundesweit einheitliches Nutzungsmodell für personenbezogene…

Mehr erfahren
Suchergebnisse 1661 bis 1670 von 3027