Ein wichtiger Schritt ist es, die retrospektive Nutzenbewertung als weiteren Weg zur Evidenzerzeugung zu ermöglichen. Nach einer Potenzialbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss sollte deshalb eine befristete Erstattung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung möglich sein, die von einer Evaluierung begleitet wird.