Verträge zur Integrierten Versorgung (IV) waren als innovationsfreundliche Alternative zur Regelversorgung angedacht, sind aber aufgrund einer übermäßigen Regulierung weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Um diesen Umstand zu ändern und digitale Lösungen schneller in die Versorgung bringen zu können, ist es notwendig, den § 140 a-d SGB V zu entbürokratisieren und damit mehr Vertragsfreiheit zu gewähren. Außerdem sollte die Übernahme erfolgreicher IV-Modelle, die mit einer spezifisch dafür modifizierten Nutzenbewertung evaluiert wurden, in die Regelversorgung durch eine gesetzliche Regelung unterstützt werden.