Der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wurde die alleinige Entscheidungsbefugnis für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten übertragen. Vor dem Hintergrund der Komplexität dieser Aufgabe müssen jedoch die Kompetenzen aller Stakeholder des Gesundheitssystems gleichberechtigt berücksichtigt werden. Hier bedarf es also einer gemeinsamen Übernahme von Verantwortung auf Basis der individuellen Kompetenzen, die zum Beispiel unter dem Dach einer nationalen Koordinierungsstelle eHealth gebündelt werden könnten. Alle Akteure des Gesundheitssystems sollten gemeinsam effiziente, sektorenübergreifende, interoperable Abläufe beschreiben und daraus technische Spezifikationen auf Basis internationaler Standards festlegen. Die festgelegten Spezifikationen sollten die Voraussetzungen für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur erfüllen.