Ziel der DSGVO ist eine europaweite Harmonisierung und Modernisierung des Datenschutzrechts. Damit ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen nicht durch nationale Ausnahmeregelungen ausgehebelt wird, muss Deutschland seine eigenen Vorschläge durch aktive Mitarbeit, wie früher in der Artikel-29-Datenschutzgruppe, jetzt im Europäischen Datenschutzausschuss einbringen.