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18.12.2023
Mit der Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) möchte die EU die Dekarbonisierung im Gebäudesektor vorantreiben. Zentrales Element war die Verdopplung der Renovierungsrate mit dem Ziel, dass Gebäude mittel-bis langfristig den Nullemissionsstandard erfüllen. Eine Verbesserung der Datenlage zum Gebäudebestand, die Einführung von Inspektionen, Anforderungen an die Errichtung von Ladeinfrastruktur und die lokale Erzeugung erneuerbarer Energien sowie eine Regelung zum Umgang mit Gebäudedaten sind ebenfalls Bestandteil der EPBD.
Im Rahmen des nun abgeschlossenen Trilogprozesses wurde das Ambitionsniveau der EPBD jedoch abgesenkt und den Mitgliedsstaaten mehr Regelungsspielraum zur Gestaltung der Energiewende im Gebäudesektor eingeräumt. In der Umsetzung darf es nicht zu einem Flickenteppich in Europa kommen. Aus ZVEI-Sicht ist insbesondere eine vergleichbare Ausgestaltung der Energieeffizienzklassen sowie der Regelungen zur Datenverwaltung wichtig für die Industrie.
Die EPBD enthält wichtige Schritte für mehr Effizienz durch den Einsatz elektrischer und digitaler Technologien im Gebäude, darunter:
Der ZVEI sieht die Ziele und Neuerungen der EPBD positiv. Es ist wichtig, dass die vielen wichtigen Punkte nicht geopfert werden. Um die gesetzten Klimaziele zu erreichen, ist eine ambitionierte Umsetzung in den Mitgliedsstaaten essenziell.