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13.04.2021
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hat die Bundesregierung im März 2021 einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung des European Accessibility Acts (EAA) vorgelegt. Das BFSG umfasst viele Lebensbereiche, so sind auch interaktive Endgeräte, die Zugang zu audiovisuellen Inhalten ermöglichen, ausdrücklich erfasst.
Gegenüber dem bereits im Februar vorgelegten Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (vgl. ZVEI-Stellungnahme vom 11.03.2021) wurde im Regierungsentwurf die Pflicht zum Führen eines Verzeichnisses über Lieferanten und Händler gestrichen. Nach wie vor bleibt jedoch die Pflicht zum Produktrückruf bei Nicht-Einhaltung von Barrierefreiheitsanforderungen bestehen.
Mit den Anregungen in der Stellungnahme zum aktuellen Bundesvorschlag will der ZVEI dazu beitragen, benutzerfreundliche Lösungen für mehr Barrierefreiheit zu schaffen.
Die Stellungnahme zum Download:
ZVEI-Stellungnahme zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)