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13.04.2021

Europaweite Teilhabe: ZVEI-Stellungnahme zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hat die Bundesregierung im März 2021 einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung des European Accessibility Acts (EAA) vorgelegt. Das BFSG umfasst viele Lebensbereiche, so sind auch interaktive Endgeräte, die Zugang zu audiovisuellen Inhalten ermöglichen, ausdrücklich erfasst.

Gegenüber dem bereits im Februar vorgelegten Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (vgl. ZVEI-Stellungnahme vom 11.03.2021) wurde im Regierungsentwurf die Pflicht zum Führen eines Verzeichnisses über Lieferanten und Händler gestrichen. Nach wie vor bleibt jedoch die Pflicht zum Produktrückruf bei Nicht-Einhaltung von Barrierefreiheitsanforderungen bestehen.

Mit den Anregungen in der Stellungnahme zum aktuellen Bundesvorschlag will der ZVEI dazu beitragen, benutzerfreundliche Lösungen für mehr Barrierefreiheit zu schaffen.

  • Die Verpflichtung zum Rückruf eines Produkts bei Verstoß gegen die Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG ist aus Sicht des Verbands unverhältnismäßig. Ein Produktrückruf sollte weiterhin nur auf Fälle beschränkt bleiben, bei denen Risiken für Gesundheit oder Sicherheit drohen. 
  • Die durch den EAA erreichte Harmonisierung darf nicht durch nationale Abweichungen gefährdet werden. Der ZVEI setzt sich daher für eine wortlautgetreue Umsetzung ein.
  • Anforderungen, die den Herstellern hinsichtlich der technischen Umsetzung Flexibilität zugestehen, sind aufgrund der hohen Innovationsdynamik der Unterhaltungsindustrie zur effektiven Sicherung von Barrierefreiheit besonders geeignet. 

Die Stellungnahme zum Download:

ZVEI-Stellungnahme zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

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