Die nationalstaatliche Subventionierung von Binnenmarktteilnehmern unterliegt richtigerweise dem europäischen Beihilferecht. Dieser Rechtsrahmen sollte verlässlich angepasst werden, um notwendige Förderungen im Sinne klimapolitscher Maßnahmen zu ermöglichen.
Im Hinblick darauf muss aber unbedingt darauf geachtet werden, dass
Beihilfen für effektive Klimaschutzmaßnahmen eingesetzt werden.
Beihilfen für den Ausbau erneuerbarer Energien unkompliziert ermöglicht werden
Die Liste Beihilfeberechtigter Sektoren unverändert bleibt
Subventionen für fossile Energieträger abgebaut werden.