In den vergangenen beiden Jahren haben mehrere Gesetze die Digitalisierung im deutschen Gesundheitssystem in Bewegung gebracht. Nach Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), der elektronischen Patientenakte (ePA) soll nun das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) auch im Bereich der Pflege die Anwendung digitaler Lösungen unterstützen. Alle einzelnen Maßnahmen waren und sind richtig. Zu ausgewählten Punkten können bereits jetzt digitale Anwendungen eingesetzt werden.
Allerdings sind nur einzelne digitale Anwendung gesetzlich geregelt – punktuell und abgegrenzt. Vorhandene Daten für weitere digitale Anwendungen zu nutzen, ist nicht ohne weiteres möglich, denn es gibt keinen umfassenden Rechtsrahmen für die Nutzung von Daten im deutschen Gesundheitssystem. Dazu zählt auch, dass etwa die industrielle Forschung zum Beispiel weiterhin kein eigenes Antragsrecht besitzt, um Daten aus dem Forschungsdatenzentrum nach § 303d SGB V für die Forschung nutzen zu können.
Die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems müssen deshalb so schnell wie möglich zu einem Rechtsrahmen für einen Datenraum Gesundheit entwickelt werden. Das ist auch dahingehend von Bedeutung, dass Deutschland nur dadurch in umfassender Weise an dem zukünftigen European Health Data Space (EHDS) mitwirken kann. Denn Deutschland muss das Potenzial des EHDS zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und für die Forschung und Entwicklung im Leitmarkt Gesundheit nutzen.
Mehr dazu auch im Medtech Telegram Nr. 61.