Termine
28.02.2023
Es ist so weit, mit Stichtag 1. März 2023 gelten die auf der Ökodesign-Verordnung für elektronische Displays basierenden strengeren Energieeffizienzvorgaben für Fernseher. TV-Geräte mit 8K-Auflösung bzw. MicroLED-Displays waren von den Ökodesign-Anforderungen an die Mindestenergieeffizienz bislang ausgenommen. Ab dem 1. März müssen sie nun ebenso wie andere Displays Grenzwerte einhalten. Für die Displays bis 4K gelten strengere Anforderungen als zuvor.
Die höheren Anforderungen an die Energieeffizienz wurden in der bereits seit 2021 geltenden EU-Verordnung festgelegt und treten nun automatisch in Kraft. Die übrigen Ökodesign-Bestimmungen, z. B. Regelungen zur Reparierbarkeit und zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen, und auch das Energielabel sind bereits seit dem 1. März 2021 in Kraft und bleiben unverändert gültig.
Wichtig zu wissen ist auch, dass die neuen Anforderungen nur für TV-Geräte gelten, die nach dem 1. März 2023 auf dem EU-Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden. Für alle Geräte, die vor diesem Datum auf den Markt gebracht wurden, gelten die neuen strengeren Grenzwerte nicht, so dass diese weiterhin verkauft werden können.
Der ZVEI hat sowohl zu den neuen Regelungen als auch zu den allgemeinen Nachhaltigkeitszielen von Ökodesign bzw. zum Energielabel ein Q&A und eine Orientierungshilfe veröffentlicht.